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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es lagen
sechs schriftliche Anfragen der Fraktion Bündnis! vor, die bis auf eine Anfrage
zum Kinderschutzbund bereits schriftlich beantwortet waren.
Herr Dr.
Häger meldete sich zur Geschäftsordnung. Er verwies auf § 9 Abs. 2 der
Geschäftsordnung und kritisierte die vorliegenden schriftlichen Fragen als
teilweise zu detailliert, zu umfangreiche Antworten erfordernd oder wertend.
Zudem sei nicht der Rat, sondern der jeweilige Fachausschuss der richtige
Platz, um die Fragen zu beantworten;
ggf. sei außerdem die Beantragung eines ausdrücklichen Tagesordnungspunktes
anstelle einer Anfrage sinnvoll, um den anderen Ratsmitgliedern ebenfalls
Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Er beantragte daher,
1. die
Anfrage Sauberkeitskonzept in den Stadtentwickklungsausschuss,
2. die
Anfrage Spendenaufstellung 2001 - 2007 in den Finanzausschuss,
3. die
Anfrage Energieeinsparung in den Stadtentwicklungsausschuss,
4. die
Anfrage Kinderschutzbund in den Jugendhilfeausschuss (nichtöffentlicher Teil),
5. die
Anfrage Rauchverbot in Hildesheimer Gaststätten in den
Stadtentwicklungsausschuss und
6. die
Anfrage Pokorny-Figuren in den Kulturausschuss zu verweisen.
Herr Müller
sah in diesem Antrag einen Verstoß gegen das Antrags- und Auskunftsrecht
der Ratsmitglieder aus den Paragraphen 39 a und 40 Abs. 3 NGO. Zudem seien
schriftliche Anfragen nach der Geschäftsordnung nur für den Rat vorgesehen, wie
der Oberbürgermeister in einem Schreiben von Mai des Jahres mitgeteilt habe.
Ein Verweisungsbeschluss komme deshalb nicht in Frage. Zudem fordere sogar eine
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Kommunalpolitiker dazu auf, sich der
Instrumente von Anfragen und Auskunftsrechten zu bedienen. Weiterhin hätten
SPD-Fraktion und Grünen-Fraktion in den vergangenen Jahren ebenfalls teils
umfangreiche Anfragen gestellt. Er beantragte aufgrund der Bedeutung dieser
Frage für seine Fraktion die namentliche Abstimmung.
Herr Prof.
Dr. Gottschlich bat um Beantwortung der schriftlichen Anfrage zum
Kinderschutzbund im vertraulichen Teil.
Herr Räbiger
nannte schriftliche Anfragen ein wichtiges Instrument politischer
Artikulation insbesondere kleiner Fraktionen. Allerdings gehörten
Rechtseinschätzungen nicht zu diesem Anfragerecht. Seines Erachtens seien
deshalb die Anfragen zu Sauberkeit und Energie in den Ausschuss zu verweisen,
die übrigen Anfragen könnten im Rat behandelt werden.
Herr OB
Machens erklärte, dass die Verwaltung für die Einhaltung der
Geschäftsordnung des Rates nicht zuständig sei. Was eine schriftliche Anfrage
im Einzelnen sei, müsse der Rat selbst definieren. Die Verwaltung könne
jedenfalls nicht als zu lang empfundene schriftliche Anfragen zurückweisen. Die
Anfragen würden einschließlich eventueller schriftlicher Antworten an die
Fraktionsgeschäftsstellen verteilt.
Mehrheitlich
wurde in namentlicher Abstimmung (s. Anlage) beschlossen:
Frage 1,
2, 3, 4 und 6 werden in die angegebenen Ausschüsse verwiesen, Frage 5 wird im
Rat behandelt.
Herr Kulenkampff
beantwortete anschließend die schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis!
zum Thema Rauchverbot in Hildesheimer Gaststätten. Nach seinen Worten sei die
Stadt verpflichtet, die Einhaltung des Verbotes zu kontrollieren. Eine Reaktion
sei nur in Fällen von Beschwerden oder Anzeigen erforderlich, die dann als
Ordnungswidrigkeiten zu behandeln seien. Die Einhaltung des Rauchverbotes werde
im Rahmen der sonstigen Kontrollen, z. B. Jugend- und Lärmschutz, mit
überprüft. Konkreten Beschwerden werde die Verwaltung im Einzelfall nachgehen.
Direkter Personalbedarf sei nicht zu erwarten, indirekte Kosten könnten
zumindest in der Anfangszeit durch erhöhten Kontrollaufwand entstehen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Abstimmung TOP 4 (50 KB) |