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Auszug - Mitteilungen  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 17
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Behrens teilte mit, dass dem Bauordnungsbereich in Sachen Friesenstraße im Jahr 2013 keine Beschwerden gemeldet wurden. Das Parken wurde mehrfach kontrolliert und es scheine, dass es mittlerweile keinen Anlass mehr zu Unmut gebe. Die Sperrzeiten im Bereich der Gastsstätten gebe es nicht mehr, dass bedeute die freie Wahl bezüglich der Öfnnungs- und Schließzeiten. Desweiteren seien die gaststättenrechtlichen Begrenzungen seit einiger Zeit aufgehoben, Sondernutzungsgenehmigungen regelten diese. Der ruhende Verkehr in diesem Bereich sei unproblematisch, der fließende Verkehr sei Angelegenheit der Polizei aber auch hierüber seien keine Beschwerden bekannt.

 

Bezüglich der Anfrage zum WLAN ließe sich mitteilen, dass es 4 Mitarbeiter im Bereich der IUK gebe, welche als Administrator Zugriffsrechte auf die Daten haben. Sie seien datenschutzrechtlich informiert und verpflichtet. Zur Sicherstellung und Überwachung des Datenverkehrs werden Anmeldedaten protokolliert und nur bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung ausgewertet. Ein Verbindungsprotokoll zum Zwecke des Auffindens von Fehlern sowie der Beseitigung von Störquellen werde geführt, dieses könne von den Administratoren eingesehen werden.

Die Daten werden für einen maximalen Prüfzeitraum von 7 Tagen vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Eine Abstimmung hierüber habe mit dem Datenschutzbeauftragten statt gefunden.

 

Herr Kittel merkte an, dass es klingen würde, als haben die Administratoren das Recht Einblick in die Daten zu nehmen wann sie das möchten, dass muss ausgeschlossen werden. Herr Machens habe das in seinem Antwortschreiben seinerzeit an Herrn Busche formuliert, dass sinngemäß - niemand nach Gutdünken auf die Daten zugreifen darf. Erwartet werde, dass die Nutzungsbedingungen entsprechend angepasst werden.

 

 

 

 

 

 


 


 

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