|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ranke fragte, ob es möglich sei, das fehlende Personal bei der Berufsfeuerwehr durch hauptamtliche Feuerwehrleute auszugleichen. Da die aus dem Zensus ermittelte Einwohnerzahl unter 100.000 liegt muss keine Berufsfeuerwehr vorgehalten werden.
Herr Schmitz antwortete, dass es eine gesetzliche Regelung gebe, die klar regelt, dass es eine Berufsfeuerwehr geben muss, wenn die Einwohnerzahl 100.000 überschreitet. Liegt diese unter 100.000 kann die Gemeinde eine Berufsfeuerwehr unterhalten. Eine Abschaffung der Berufsfeuerwehr bedarf der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde, momentan sei das die Polizeidirektion. Eine Zustimmung sei zu erteilen, wenn der Brandschutz auf andere Weise sichergestellt sei. Eine Darstellung ob und wie auf andere Art und Weise der Brandschutz sichergestellt werden könne, liefere der Brandschutzbedarfsplan.
Bezüglich der Mitarbeiter ließe sich sagen, dass es ein Gesetz gebe, welches klar regele, dass die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr Beamte sein müssen, käme der Einsatz von hauptamtlichen Feuerwehrleuten in Frage, müssen diese eine gleichwertige Ausbildung haben wie die Berufsfeuerwehrleute. Derzeit sei die Stadt Hildesheim in puncto Brandschutz kreisfrei, dass heißt sie sei eigene Brandschutzbehörde, würde die Berufsfeuerwehr abgeschafft werden, hätte sie den Status einer kreisangehörigen Gemeinde, die Folge sei, dass beispielsweise die Feuerschutzsteuer seitens des Landkreises zugeteilt werde.