Stadt Hildesheim

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Auszug - Integrationskonzept der Stadt Hildesheim hier: Bestellung von Integrationslotsen  

Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt
TOP: Ö 15
Gremium: Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Bibliothek der HAWK
Ort: 31134 Hildesheim, Brühl 20
13/485 Integrationskonzept der Stadt Hildesheim
hier: Bestellung von Integrationslotsen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anders, Andrea
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Boyu fasste die Vorlage zusammen. Sie unterstrich, dass der Beirat nichts mit den Integrationslotsen zu tun habe. Allerdings solle der Beirat ein Konzept entwickeln, nach dem die Integrationslotsen eingesetzt und arbeiten werden. Nun sollen die drei bisher eingesetzten Integrationslotsen bis zur Fertigstellung des Konzeptes befristet weiter bestellt werden. Sie informierte, dass sich der Ausschuss für Schule/Bildung, Sport und Integration gegen die Verlängerung der Bestellung ausgesprochen habe. Frau Boyu machte deutlich, dass die ehrenamtlich tätigen Integrationslotsen eine genauso gute Arbeit leisten würden. Die drei zur Verlängerung stehenden könnten ebenso ehrenamtlich weiterarbeiten. Sie erläuterte, dass sie beabsichtige einen Verein für die Integrationslotsen zu gründen, um Transparenz zu schaffen.

 

Frau Haase stellte klar, dass es darum gehe, ob der Einsatz der bestellten Integrationslotsen verlängert werden solle. Der Unterschied zu den ehrenamtlich tätigen Losten sei, dass die bestellten Lotsen eine Aufwandsentschädigung erhalten würden.


Beschluss:

 

Frau Ilknur Calisankol, Frau Maria Al Nawab und Frau Hülya Ertekin werden mit Wirkung vom 01.12.2013 befristet bis zum 30.04.2014 zu ehrenamtlichen Integrationslotsinnen für die Stadt Hildesheim bestellt.

 

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die bestellten Lotsinnen monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 40,- €. Ein darüber hinausgehender Ersatz von Auslagen, Verdienstausfall o. ä. ist ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen

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