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Auszug - Haushaltsberatungen 2014  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:35 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

a) Herr Behnel stellte die Tabelle mit den Veränderungen im Haushalt im Vergleich zur Einbringung (s. elektronische Anlage) vor, die zur Ergebnisverschlechterung geführt haben.

 

Herr Hansen fragte nach, warum die Steuereinnahmen nicht höher ausgewiesen seien, wenn die Schlüsselzuweisungen aufgrund der höheren Steuerkraft geringen ausfielen, als geplant.

 

Herr Behnel erläuterte, dass die Einzahlungen in einer anderen Reihenfolge eingegangen seien, als geplant.

 

Frau Kuhne ergänzte, dass die Schlüsselzuweisungen auf Steuereinzahlungen aus der Vergangenheit basieren.

 

Herr Wodsack wollte wissen, was es mit der Position Gesellschafterdarlehen TfN auf sich habe.

 

Herr Behnel erläuterte, dass es eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates des TfN gebe, diesem ein Gesellschafterdarlehen zu geben. Die Kommunalaufsicht habe signalisiert, dass sie dem wohlwollend gegenüber stehe.

 

Frau Kuhne ergänzte, dass der Landkreis hierfür einen identischen Betrag im Haushalt festgelegt habe.

 

Herr Wodsack stellte die Vorgehensweise in Frage, dass die Stadt Hildesheim bei dieser Haushaltslage als Darlehensgeber fungiere.

 

Frau Kuhne erwiderte, dass dies für die Stadt Mehrerträge bedeute, da über den marktüblichen Zins ein höherer Betrag zurückgezahlt werde.

 

Herr Schröder erläuterte, dass bei der Anmietung von Räumlichkeiten aufgrund von Verlagerungen eingespart werde.

 

Herr Kriegel fragte ob diese Einsparungen ausreichen würden, damit sich das Darlehen rechne.

 

Herr Dittrich bejahte dies.

 

b) Herr Dr. Brummer stellte wesentliche Punkte der Haushaltspräsentation aus den Fachbereichen des Dezernates C vor.

 

Frau Loos erläuterte, dass bei der Psentation des Haushaltes des Fachbereiches 65 im Schulausschuss nicht klar war, warum für die Inklusion an Schulen für 2014 keine Mittel und ab 2015 wieder Mittel eingestellt seien.

 

Herr Behnel erläuterte, dass dies ein Fehler in der Präsentation sei. Es seien definitiv keine Mittel ab 2014 und den Folgejahren angemeldet.

 

Frau Kuhne erläuterte, dass es sich bei der Inklusion um einen klaren Fall von Konnexität handele und daher keine Mittel eingestellt würden. Sie machte deutlich, dass Maßnahmen ergriffen werden, wenn ein Umbau dringend notwendig sei.

 

Herr Spieth fragte nach, wann mit der Beantwortung der gestellten Fragen bezüglich der Mackensenkaserne zu rechnen sei. 

 

Herr Behnel erwiderte, dass diese bis Samstag verschickt sein solle.

 

Herr Wodsack fragte, wie der Sachstand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Grundschulen sei.

 

Herr Schröder erwiderte, dass die Konzepte in der Sitzung des Schulausschusses im Januar vorgestellt werden sollen.

 

c) Herr Schröder erläuterte wesentliche Punkte des Haushaltes im Dezernat D.

 

Herr Hansen fragte nach, wie es sich mit den Gastschulgeldern verhalte. Er wollte wissen, ob es richtig sei, dass die Stadt für Landkreisschüler zahle und das Geld dann von Dritten wiederbekomme.

 

Herr Schröder erläuterte, dass keine Gelder für Landkreiskinder an städtischen Schulen mehr berechnet würden, da diese vom Landkreis sowieso erstattet würden. An den katholischen Schulen werde für Kinder aus Hildesheim ein Betrag inhe von 440 € pro Schüler aufgewendet. Hier gebe es einen nicht kündbaren Vertrag zwischen Kirche und Stadt. Dies sei in allen Städten mit katholischen Schulen so üblich. Herr Schröder informierte, dass über den Betrag von 440 € zurzeit mit dem Bistum verhandelt werde. Der Landkreis habe dem Bistum mitgeteilt, dass er zukünftig nur noch 100 € zahlen würde. Die Begründung sei, dass man alle Schüler auch auf Landkreisschulen verteilen könne. Er machte deutlich, dass die Stadt das Bistum als Partner betrachte. Bei einer Zahlung von nur noch 100 € pro Schüler könne es sein, dass sich die katholische Kirche aus dem Schulsystem zurückziehe. Wenn die Stadt diese Schüler dann selber aufnehmen müsste, würde dies 250 € pro Schüler kosten. Eine Beschulung koste derzeit 1.000 € pro Schüler. Bei einer höheren Schülerzahl, nach einer evtl. Aufnahme der zusätzlichen Schüler, würden sich die Kosten auf mehrere Schüler verteilen. 

 

Herr ke fragte nach, warum das Bistum verhandeln solle, wenn der Vertrag nicht kündbar sei.

 

Herr Schröder erwiderte, dass es auch in diesem Vertrag nach dem BGB die Möglichkeit gebe zu kündigen.

 

Herr Kriegel fragte nach, ob es mit dem Landkreis auch einen Vertrag über die Zahlungen gebe.

 

Herr Schröder merkte an, dass es einen Vertrag gegeben habe, dieser aber anders gestaltet gewesen sei.

 

Herr Kriegel wollte wissen inwieweit das Andreanum davon betroffen sei.

 

Herr Schröder erläuterte, dass es mit dem Andreanum wieder einen anderen Vertrag gebe, da diese Schule ursprünglich mal eine städtische Schule gewesen sei.

 

Frau Loos fragte nach, ob dann jede Zahlung über 250 € pro Schüler ein Zuschussgeschäft bedeute.

 

Herr Schröder erwiderte, dass dies rein finanziell so stimme.

 

Herr Kriegel wollte wissen, inwieweit es schon eine Annäherung im Punkt Finanzvertrag gebe.

 

Frau Kuhne informierte, dass es am Freitag wieder ein Gespräch geben werde, indem eine Annäherung erhofft werde. Derzeit lägen die Ansichten noch sehr weit auseinander.

 

Herr Hansen fragte nach, ob es Absichten gebe beim den Zuschüssen für das Andreanum etwas zu verändern.

 

Herr Schröder erwiderte, dass die Kostenübernahme von 50 % Voraussetzung für die Übernahme der Schule gewesen seien.

 

 

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich FinA_20131120_Änderungen ggü. Einbringung (299 KB)      
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