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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kretschmer erläuterte den Antrag.
Herr Dr. Brummer gab einen Überblick über die neue Rechtsgrundlage. Der Grundsatz gelte, dass das Fahren auf der Straße grundsätzlich erlaubt sei, wenn das Risiko nicht zu hoch sei. Nur dann werde in Zusammenarbeit mit der Verkehrskommission und der Polizei eine Benutzungspflicht von Radwegen erlassen. Die Stadt habe umgekehrt an einigen Stellen auf die Benutzungspflicht der Radwege verzichtet. Die Prüfungen gingen fortlaufend weiter.
Herr Kittel bat um eine Übersicht der betroffenen Straßenabschnitte mit dem Protokoll (siehe Anlage 3 zum Protokoll). Er fragte, welche Auswirkungen entstünden.
Herr Dr. Brummer antwortete, es gebe zunächst keine Auswirkungen, da die Radwege entlastet würden und sich die Radfahrer auf eigene Gefahr auf die Straße begeben würden.
Herr Dr. Justus verwies auf die Anpassung der Beschilderung, um Konflikte zu vermeiden.
Herr Dr. Brummer stellte klar, dass der Gesetzgeber freistelle, die Straße zu benutzen. Das bedinge auch die gegenseitige Rücksichtnahme der Rad- und Autofahrer.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 3 zum Protokoll: TOP 20 - Radwegebenutzungspflicht (861 KB) |