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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der
bisherige Ortsbürgermeister Herr Marheineke wies die Ortsratmitglieder auf die
Ihnen nach §§ 25 -27 NGO obliegenden Pflichten hin.
Des
Weiteren verpflichtete er die Ortratsmitglieder gem. § 42 NGO durch Handschlag,
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die
Gesetze zu beachten. Ein Auszug aus der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in der
derzeitig geltenden Fassung wurde den Ortsratsmitgliedern in Fotokopie zur
Kenntnis gegeben.