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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder  

Sitzung des Ortsrates Einum
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Einum Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ortsgemeinschaftshaus Einum
Ort: 31135 Hildesheim, Bischof-Wedekin-Str. 5
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der bisherige Ortsbürgermeister Herr Marheineke wies die Ortsratmitglieder auf die Ihnen nach §§ 25 -27 NGO obliegenden Pflich

Der bisherige Ortsbürgermeister Herr Marheineke wies die Ortsratmitglieder auf die Ihnen nach §§ 25 -27 NGO obliegenden Pflichten hin.

 

Des Weiteren verpflichtete er die Ortratsmitglieder gem. § 42 NGO durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Ein Auszug aus der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in der derzeitig geltenden Fassung wurde den Ortsratsmitgliedern in Fotokopie zur Kenntnis gegeben.

 


 


 

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