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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Dr. Möllring referierte die Sitzungsvorlage und erläuterte den Änderungsantrag.
Beschluss:
Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird mit folgender Änderung beschlossen:
§ 10 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.
Mobile Fahrradständer:
Mobile Fahrradständer sind im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig.
§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Außenbestuhlungen, Windschutz, Einfriedungen
Im öffentlichen Straßenraum sind nur Tische und Stühle zulässig, die aus Holz, Korb oder Metall bestehen oder aus Materialien mit gleicher optischer Erscheinung, damit die Außenbestuhlungen für das Stadtbild eine gestalterische Bereicherung darstellen.
Windschutz für Außenbestuhlungen ist nur ausnahmsweise in besonders windexponierten Lagen zulässig. Der Windschutz ist mit Ausnahme der Tragkonstruktionen aus transparenten Materialien herzustellen; Pflanzkästen mit Begrünung sind zulässig. Werbung oder andere informationshaltige Aufschriften sind unzulässig.
Einfriedungen von Außenbestuhlungen sind unzulässig. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können ausnahmsweise Pflanzkästen mit Begrünung als Einfriedung zugelassen werden.
Ausnahmeweise zulässige Windschutzeinrichtungen und Einfriedungen dürfen die Höhe von 1,50 m nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen beschlossen