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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Donat informierte darüber, dass sich am 31.01.2012 ein Arbeitskries „Schulverweigerung“ gebildet habe der bereits drei Mal getagt habe. Ziel sei es ein einheitliches Verfahren für den Umgang von Schulschwänzern zu entwickeln. Sie teilte mit, dass es bereits im Jahr 2005 einen Arbeitskreis gegeben habe, dessen Empfehlungen nun auch aufgearbeitet und konkretisiert werden würden. Es sei bereits ein Konzeptentwurf erarbeitet worden, der auch mit den Schulen besprochen werden solle. Damit verbunden sei ein dringender Apell an die Schulen, Schulschwänzer auch zu melden, damit weitere Hilfen eingeleitet werden könnten. Die Schulen sollen mit diesem Problem nicht mehr alleine gelassen werden.
Frau Nolte fragte nach, ob diese Empfehlung verpflichtend sei.
Frau Donat erläuterte, dass eine Jugendhilfemaßnahme nicht verpflichtend sein könne, da dies in die Persönlichkeitsrechte der Familie eingreife. Man könne die Eltern mit den Hilfsangeboten nur anregen, diese auch zu nutzen.
Frau Schenk fragte nach, ob es einen abgestuften Maßnahmekatalog gebe.
Frau Donat informierte, dass dies die Entscheidung des Sozialdienstes sei, da diese Erfahrungen hätten und wissen würden, welche Maßnahme in welchen Fällen sinnvoll sei.
Frau Schenk fragte, ob es auch für die Schulen einen Maßnahmekatalog mit Ansprechpartnern gebe, was in welchen Fällen zu tun sei.
Frau Donat erläuterte, dass dies gerade entwickelt werde.
Frau Loos fragte, ob an dem Arbeitskreis auch Schulen beteiligt wären.
Frau Donat informierte, dass der Arbeitskreis aus den Jugend- und Schulämtern der Stadt und des Landkreises Hildesheim, der Koordinierungsstelle RÜM, Mitarbeitern der HAWK, Vertretungen der Geschwister-Scholl-Schule sowie der Walter-Gropius-Schule bestehen würde.
Herr Marx merkte an, dass es auch um die Prävention gehe. Er schlug vor, auch die Universität Hildesheim und andere Kompetenzpartner mit einzubeziehen.
Frau Loos unterstrich, dass es wichtig sei, dass Schulen die Schulschwänzer so schnell wie möglich den Eltern und den Jugendämtern melden würden. Hierzu sei ein klares System notwendig.
Frau Nolte machte deutlich, dass Schulschwänzer in allen Bevölkerungsschichten zu finden seien. Meist wären es Schüler, bei denen die Eltern resigniert hätten oder von vorn herein nicht interessiert seien.
Frau Loos schlug vor, dass das fertige Konzept im Schulausschuss vorgestellt werde.
Frau Karateke wies auf die Projekte in der Labora Jugendwerkstatt hin, in der Schulersatzleistungen abgeleistet werden würden.
Frau Donat informierte, dass es im Schuljahr 2011/12 245 Anzeigen von Schulschwänzungen gegeben habe. Davon wurden in 119 Fällen Bußgelder verhängt. Hierbei seien auch Mehrfachtäter.
Herr Marx fragte, wo das Geld aus den Bußgeldern hingehe.
Frau Loss erläuterte, dass dies der Richter entscheide. Meist seien die Empfänger soziale Einrichtungen.
Frau Karateke fragte nach, wie viel Verwaltungskosten in diesem Zusammenhang entstehen würden.
Frau Donat sagte zu, diese Frage im Protokoll zu beantworten.
Antwort:
Für die Festsetzung von Zwangsgeld bei der Ahndung von Verstößen gegen die Schulpflicht werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 78,45 € erhoben. Gleiches gilt, wenn die Zuführung zur Schule festgesetzt wird. Bei den Bußgeldverfahren richtet sich die Höhe der Verwaltungsgebühren nach der Höhe des Bußgeldes.