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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hammer fand, dass es durchaus ärgerlich sei, der Ausschuss hätte sich bereits mit der Vorlage beschäftigt und plötzlich müsse er sich erneut damit auseinander setzen. Er sei über Herrn Machens Teilnahme an der Sitzung sehr froh und überlegte ob Angelegenheiten nur funktionieren wenn der Oberbürgermeister sich der Dinge annehme, schließlich sei es bereits das dritte Mal, dass der Ausschuss nicht schlussendlich beschließen konnte.
Über die Dringlichkeit dieser Personalangelegenheit im vorliegendem Ausmaße sei nicht berichtet worden. Dadurch das die Rohfassung des Brandschutzbedarfsplanes in der Novembersitzung vorgestellt werden solle, erschien das Arbeitszeitproblem auch ohne Neueinstellung durchaus händelbar.
Das Thema Opt-Out ginge in seiner Tiefe nicht aus der Vorlage hervor und sei so nicht erläutert worden. Die Ausschussmitglieder seien überrascht gewesen, dass die Opt-Out-Regelung derart erneuert wurde. Eine Erläuterung des Schichtsystems sei nicht erfolgt.
Herr Machens bedankte sich bei allen Ausschussmitgliedern für die erneute Bereitschaft über dieses Thema zu verhandeln. Es handele sich um eine wesentliche Personalangelegenheit, welche keinen Aufschub dulde. Die Rahmenbedingungen für die Vergütungen haben sich verändert, nach Befragung der Mitarbeiter seien auch nicht mehr alle bereit unter den bisherigen Bedingungen zu arbeiten. Somit scheiden einige Mitarbeiter aus diesem Arbeitszeitmodell aus, dieses bedeute zum Stichtag 01.01.2013, dass Herr Schmitz einen Dienstplan aufstellen müsse, welcher nicht mehr den nach Feuerschutzordnung verlangten Positionen besetzbar sei. Herr Schmitz habe daraufhin ein entsprechendes Schreiben verfasst, in welchem er darlegt, nicht mehr die Verantwortung übernehmen zu können.
Herr Machens erläuterte, dass die Feuerwehr der Stadt Hildesheim nicht die stärkste Ausstattung habe und bat den Ausschuss die Stellenplansituation zu berücksichtigen und der Verwaltung die Möglichkeit der Ausschreibung, der fünf Feuerwehrstellen, zu geben.
Weiterhin sei es ihm wichtig, den Argwohn seitens der Ausschussmitglieder gegenüber der Verwaltung auszuräumen, es ginge nicht um eine künstlich herbeigeführte Personalaufstockung, sondern um klare Fakten.
Was das Personalkostenbudget angehe, eine spitze Personalkostenberechnung erfolge, wenn Mitarbeiter des Jugendamtes zum Landkreis gewechselt seien.
Frau Behrens sagte, dass Herrn Hammers Ausführungen nicht korrekt seien. Sie habe das Opt-Out-Modell erläutert, über die Konsequenzen gesprochen, das derzeitige Schichtmodell erklärt und informiert, dass für mindestens 20 Personen künftig täglich 8 Arbeitsstunden wegfallen. Aus diesen Gegebenheiten ließe sich der Stellenbedarf errechnen. Es ergab sich seitens der Ausschussmitglieder kein Nachfragebedarf, allerdings sei über die Diskussion der zusätzlichen Personalkosten, dieses eventuell überlagert worden. Gerne gestehe sie zu, dass die Verwaltung über die Konsequenzen ausführlicher hätte berichten können. Auch habe sie gesagt, dass der Brandschutzbedarfsplan mit Verzögerungen zu erwarten sei.
Herr Schmitz sagte, dass auch er mehrmals darauf hingewiesen habe, dass zwar ein Zwischenstand des Bedarfsplanes vorhanden sei, man befinde sich aber durchaus nicht im Zeitplan, so dass sich die Fertigstellung nach hinten verschiebe.
Herr Kreßmann fragte nach, ob erneut Mitarbeiter ihre Erklärungen zurückgenommen hätten.
Herr Schmitz antwortete, dass der Stichtag der 30.09.2012 gewesen sei. Evtl. könne man wenn überhaupt von 2 Personen ausgehen, dass sei nicht sicher, der Postlauf müsse abgewartet werden.
Herr Kreßmann überlegte, ob es die Möglichkeit eines Übergangmodells gäbe.
Frau Behrens erläuterte, dass es sich um Beamtenverhältnisse handele, ein auf Dauer ausgerichtetes Beschäftigungsverhältnis. Das Beamtenrecht sei nicht so flexibel wir beispielsweise das Tarifrecht. Die Lösung eines Übergangmodells sehe sie nicht.
Herr Kittel wünschte sich, dass die Berechnung des Stellenbedarfs transparenter gemacht werde.
Herr Kriegel fragte, ob es sich bei den fünf Stellen um bereits ausgebildetes Personal handele.
Frau Behrens bestätigte, dass das Ziel sei, ausgebildetes, gleich einsatzfähiges Personal einzustellen.
Herr Paasch überlegte, die Freiwilligen Feuerwehren mehr einzubinden. Eventuell könne mit deren Hilfe eine Übergangslösung geschaffen werden.
Herr Machens bestätigte, dass die Freiwilligen Wehren grundsätzlich bedacht seien, aber eine Vermischung sei allein aus technischen Gründen nicht machbar. Viele Dinge müssen beachtet werden, allein wenn man die Verantwortung bedenke.
Die Verwaltung habe die Rahmenbedingungen nicht geschaffen und müsse nun auch mit den Gegebenheiten zurecht kommen, so dass nun um eine Entscheidung gebeten werde.
Frau Schröder sagte, dass auch bedacht werden müsse, dass die Freiwilligen Feuerwehren aus Leuten bestünden, welche arbeiten müssen, Kinder zu betreuen haben usw., also nicht das leisten können, was hauptamtliche Feuerwehrleute abdecken.
Das der Bedarf da sei, sei für sie nicht die Frage, dass hätte Frau Behrens unmissverständlich in den vergangenen Sitzungen klar gemacht. Eher die Suche nach einer Möglichkeit den Personalkostendeckel nicht anheben zu müssen, vielleicht durch Einsparungen in anderen Bereichen. Dies sei der eigentliche Diskussionspunkt. Das in diesem Fall nun die Feuerwehr leiden müsse, täte ihr sehr leid.
Herr Hammer sagte, dass sich im Vorfeld im politischen Rahmen verständigt worden sei und ein Beschlussvorschlag erarbeitet wurde.
Herr Machens sagte, dass es kaum möglich sei, sich in Kürze der Zeit mit dem ausführlichen Beschlussvorschlag zu befassen.
Frau Behrens sagte, dass beispielsweise der Punkt 1 mehrfach ausgeführt wurde und die Verwaltung ein großes Interesse daran habe, dass so wenig Mitarbeiter wie möglich ihre Teilnahme am Opt-Out-Modell zurücknehmen. Hätten diese ausführlichen Gespräche nicht statt gefunden, wären sicher noch mehr Mitarbeiter von dem Modell zurückgetreten.
Herr Schmitz wies nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Frage des Personalbedarfs nicht mit dem Schichtmodell zusammen hänge.
Herr Machens sagte, dass er den Punkt 5 im Beschlussvorschlag für nicht machbar halte, dieses aber selbstverständlich geprüft werde.
Herr Hammer ließ über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
geänderter Beschluss:
1.) Die Verwaltung wird aufgefordert den Feuerwehrbeamten das Angebot der Opt-Out-Regelung nochmals nachvollziehbar und verständlich zu erläutern und dabei insbesondere auf den Zugzwang der Verwaltung aufgrund der Entscheidung des Innenministeriums hinzuweisen. Insbesondere soll dafür geworben werden zumindest bis zur abschließenden Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes übergangsweise daran teilzunehmen und nicht nur bis zum Ende des Jahres. Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass das bisherige 24 Stunden-Schichtmodell u.U. nicht mehr weiter geführt werden kann, wenn die Opt-Out-Regelung von zu wenigen Mitarbeitern angenommen wird.
2.) Sollte sich durch vorgenanntes Vorgehen keine Lösung finden lassen, so berücksichtigt die Verwaltung erkennbare Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes bei den nachfolgenden Stellenbesetzungen.
3.) Die geplante Übernahme des Schutzziels 2 durch die Freiwillige Feuerwehr nachts und am Wochenende im gesamten Stadtgebiet ist dabei entsprechend des erreichten Ausarbeitungsstatus (vgl. Zwischenbericht zur Vorlage 12/247) als Annahme der Planung zugrunde zu legen.
4.) Unter diesen Bedingungen werden im Vorgriff auf den Brandschutzbedarfsplan im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst nach dem derzeit vorliegenden Umfang von 81 Opt-Out-Zustimmungen (2 x Bes.Gr. A7 BBesG, 2 x Bes.Gr. A8 BBesG, 1 x Bes.Gr. A9 m.D. BBesG) im Stellenplan 2013 unbefristet eingerichtet.
5.) Diese Stellen müssen entweder im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans oder innerhalb des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst erwirtschaftet werden. Eine Stellenumverteilung aus anderen Fachbereichen soll nicht vorgenommen werden.
6.) Die Verwaltung wird ermächtigt, über die neu einzurichtenden Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 bereits jetzt zu verfügen.
7.) Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung von fünf Feuerwehrbeamtinnen bzw. Feuerwehrbeamten in Vollzeit (Bes.Gr. A7 BBesG) wird erteilt.
8.) Ein weiterer Rückgang der Opt-Out-Zustimmungen oder ein vollständiger Ausstieg aus dem Opt-Out-Modell ist ohne zusätzliche Einstellungen, ggf. auch durch eine Änderung des Schicht- und Arbeitszeitmodells zu lösen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
mit 1 Enthaltung