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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Brummer erläuterte, dass das Bundesverwaltungsgericht 2009 den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt habe, da eine Beeinträchtigung prioritärer Lebensraumtypen nicht mehr sicher ausgeschlossen werden könne. Daher seien andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorzubringen und eine Stellungnahme der EU einzufordern. Die Verwaltung unterstütze die Landestraßenbaubehörde, das Verfahren zum Abschluss zu bringen.
Herr Räbiger fragte nach, ob die anderen zwingenden Gründe auch auf die Verkehrsbelastung der Kaiserstraße bezogen seien.
Herr Wüstefeld stellte klar, das solche zwingenden Gründe auch solche wirtschaftlicher und sozialer Art sein könnten. Bei positiver Stellungnahme der EU würde das Verfahren zum Planfeststellungsbeschluss erneut eingeleitet werden.
Herr Kretschmer hinterfragte die politische Grundhaltung des Rates zur Nordumgehung. Er regte an, sich grundsätzlich mit dem Fortgang des Verfahrens zu befassen.