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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Donat erläuterte, dass es bisher eine 2 geteilte Zuständigkeit gab. Das Land Niedersachen habe den betroffenen Kindern eine teilstationäre Hilfe bewilligt und die die Stadt Hildesheim habe den Schulbegleiter finanziert. Das Land Niedersachen habe die Abläufe geprüft und diese Praxis beanstandet. Die Stadt und der Landkreis Hildesheim haben sich daraufhin der Rechtsauffassung des Landes angepasst und die Bescheide, die an die Eltern ergangen sind, als rechtswidrig zurückgenommen. Dies bedeutet, dass die Schulbegleiter nicht mehr durch die Stadt und den Landkreis finanziert werden. Die Begründung des Landes sei, dass das Förderzentrum im Bockfeld durch den erhaltenen Landeszuschuss soviel Mittel habe, dass diese selbst Schulbegleiter zur Verfügung stellen müssen, wenn diese erforderlich seien. Es sei nicht mehr möglich 2 Hilfen nebeneinander zu gewähren. Frau Donat informierte, dass mit allen Betroffenen, d.h. den Eltern, dem Förderzentrum Bockfeld und den betroffenen Trägern (Stadt und Landkreis Hildesheim) Gespräche geführt worden seien. Dieses Thema sei darin einvernehmlich geklärt worden. Es konnte allen Betroffenen geholfen werden.
Frau Loos fragte nach, wie viele Kinder betroffen seien.
Frau Donat erläuterte, dass es fünf strittige Fälle gab, diese aber auch geklärt werden konnten.
Frau Schenk merkte an, dass aus der Presse ersichtlich sei, dass noch nicht alle Fragen geklärt sein können. Sie regte an dieses Thema an den Sozialausschuss weiterzugeben, damit noch einmal geprüft werde, in wie weit die Schulbegleitung weiter stattfindet und alle offenen Fragen beantwortet werden können. Sie forderte den Schulausschuss des Zweckverbandes Bockfeld auf, eine Lösung zur Fortführung der Schulbegleitung zu finden. Es darf nicht zu Lasten der Kinder entschieden werden.
Herr Schröder machte deutlich, dass eine Änderung in den Abläufen für die Eltern nicht spürbar sein dürfe.
Frau Loos unterstrich auch, dass dieser Finanzierungsstreit nicht auf dem Rücken der Eltern ausgetragen werden dürfe.
Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen.