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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Brummer referierte die Vorlage.
Frau Dr. Möllring betonte, dass die Kaufleute Grundlage für eine lebendige Innenstadt seien, daher solle man sie nicht zu sehr einschränken. Sie hielt eine Größenbegrenzung der sogenannten Beach-Flags für sinnvoller als ein generelles Verbot. Sie bezeichnete die Möglichkeit, einen Windschutz herzstellen, als wünschenswert. Dazu könne sie sich auch Gebilde aus Pflanzkästen vorstellen. Letztlich stellte sie in Frage, ob die Einschränkung von Werbung auf Sonnenschirmen oder Markisen nicht gegen etwaige Auflagen durch die Konzession zu Problemen für die Kaufleute führe.
Herr Kahlert betonte, aus Sicht der Kaufleute solle mehr Individualität zugelassen werden.
Herr Räbiger begrüßte das Verbot für mobile Fahrradständer, allerdings halte er die Versorgungssituation mit ortsfesten Fahrradständern für nicht ausreichend. Hier müsse nachgesteuert werden. Zur Kosteneinsparung seien in Berlin sogenannte Anlehnbügel an Häuserwänden angebracht.
Herr Dr. Brummer erklärte, dass man intensiv im Arbeitskreis Innenstadt gesprochen habe. Dabei hätten alle Beteiligten inklusive der Kaufmannschaft ein einstimmiges Votum für die Änderungsvorschläge abgegeben. Er bot an, noch zur Verfügung stehende Fahrradbügel in Absprache mit dem Ausschuss anzubringen. Er erklärte, dass kleine Beach-Flags mit einer Größenbegrenzung keiner Nachfrage unterlägen.
Herr Kittel stellte fest, dass Windschutz durch die bestehende Formulierung unter Umständen möglich sei.
Frau Dr. Möllring erwiderte, dass die Ausnahmemöglichkeit für Windschutz schwer zu erreichen sei. Der Windschutz sei aus Sicht der Kunden wünschenswert.
Herr Kretschmer fasste zusammen, dass im Schwerpunkt das Verbot von Windschutz angesprochen wurde.
Herr Dr. Brummer sagte zu, den Passus des Verbotes von Windschutz inkl. eines Ausnahmetatbestands zu entnehmen, so dass Windschutz grundsätzlich möglich sei, auch aus Pflanzkästen hergestellt.
geänderter Beschluss:
Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird mit folgender Änderung beschlossen:
§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Außenbestuhlungen, Windschutz, Einfriedungen
Im öffentlichen Straßenraum sind nur Tische und Stühle zulässig, die aus Holz, Korb oder Metall bestehen oder aus Materialien mit gleicher optischer Erscheinung, damit die Außenbestuhlungen für das Stadtbild eine gestalterische Bereicherung darstellen.
Windschutz für Außenbestuhlungen ist nur ausnahmsweise in besonders windexponierten Lagen zulässig. Der Windschutz ist mit Ausnahme der Tragkonstruktionen aus transparenten Materialien herzustellen; Pflanzkästen mit Begrünung sind zulässig. Werbung oder andere informationshaltige Aufschriften sind unzulässig.
Einfriedungen von Außenbestuhlungen sind unzulässig. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können ausnahmsweise Pflanzkästen mit Begrünung als Einfriedung zugelassen werden.
Ausnahmeweise zulässige Windschutzeinrichtungen und Einfriedungen dürfen die Höhe von 1,50 m nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme