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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Eggers fragte, ob diese Bebauungsplanänderung in Zusammenhang mit einem geplanten Regenrückhaltebecken stehe und ob man sich im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens mit den betroffenen Landwirten einig geworden sei.
Herr Warnecke erklärte, dass kein Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan bestehe. Ein zukünftig geplanter Bebauungsplan sei davon betroffen.
Beschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans BA 174.1 „Zwischen Industriestraße und Unsinnbach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig