|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wodsack referierte die Vorlage.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hildesheim tritt den in der Beanstandungsverfügung vom 10. August 2012 enthaltenen Bedingungen bei und setzt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 auf nunmehr 245 Millionen € fest.
Die im Haushaltsplan 2012 in Produkt 61200 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - enthaltene Zielvorgabe eines Einsatzes sowie einer evtl. erforderlichen Übertragung von ersparten Zinsen auf das Produkt 11108 - Gebäudemanagement - für Zwecke der Bauunterhaltung wird nicht weiter verfolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig