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Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 2012; Beitrittsbeschluss zu den Einschränkungen in der Genehmigungsverfügung vom 10.08.2012   

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
12/318 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 2012;
Beitrittsbeschluss zu den Einschränkungen in der Genehmigungsverfügung vom 10.08.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ossenkop, Carsten
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kuhne stellte die Vorlage vor. Sie erläuterte, dass die Kommunalaufsicht bescheinigt habe, dass der Haushalt genehmigt sei. Allerdings sei der ausgewiesene Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite aufgenommen werden dürften, von 300.000.000 € auf 245.000.000 € herabgesetzt worden. Hierzu sei noch ein Beitrittsbeschluss notwendig. Sie merkte an, dass dieser Beschluss unkritisch sei, da die Stadt Hildesheim mit dem geringeren Betrag auskommen werde. Kritisiert wurde auch der Wunsch des Rates, Teile des Aufwandes, die gegebenenfalls nicht für Zinsaufwendungen benötigt würden, in die Bauunterhaltung fließen zu lassen. Dieser Punkt wurde von der Kommunalaufsicht bemängelt, da es nicht im Einklang mit den Veranschlagungsgrundsätzen des Gemeindehaushaltsrechtes stehe. Dies dürfe nicht weiter verfolgt werden. Frau Kuhne unterstrich, dass diese Haushaltsgenehmigung der letzte Schritt für den Abschluss des Zukunftsvertrages gewesen sei. Das korrespondierende Dezernat im Innenministerium werde nun eine abschließende Stellungnahme abgeben.

 

Herr Wodsack merkte an, dass man Jahr für Jahr erneut über die Produktbeschreibungen reden müsse. 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim tritt den in der Beanstandungsverfügung vom 10. August 2012 enthaltenen Bedingungen bei und setzt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 auf nunmehr 245 Millionen € fest.

 

Die im Haushaltsplan 2012 in Produkt 61200 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - enthaltene Zielvorgabe eines Einsatzes sowie einer evtl. erforderlichen Übertragung von ersparten Zinsen auf das Produkt 11108 - Gebäudemanagement - für Zwecke der Bauunterhaltung wird nicht weiter verfolgt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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