Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Aufhebung der Beherbergungssteuersatzung  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
12/320 Aufhebung der Beherbergungssteuersatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schöps, Peter
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kuhne referierte die Vorlage. Sie erinnerte daran, dass bei Beschließen der Satzung noch Gerichtsverfahren anhängig gewesen seien. Das Bundesverwaltungsgericht habe am 11.07.2012 diese Art von Satzungen in vollem Umfang für unwirksam erklärt. Dies habe zur Folge, dass die Satzung der Stadt Hildesheim aufzuheben und die bereits vereinnahmten Gelder zurückzuzahlen seien. Frau Kuhne machte deutlich, dass die Rückzahlungen bereits erledigt seien, damit bei einem längeren Verzug keine Zinsen auflaufen würden. Die Verwaltung rate davon ab, das Thema erneut aufzugreifen, so dass nur Privatreisende besteuert werden sollen. Dies stelle einen zu hohen Aufwand auf Grund der nicht gegebenen Kontrollmöglichkeit dar.

 

Herr Spieth merkte an, dass er recherchiert habe, wie andere Städte damit umgingen. Als Beispiel nannte er die Stadt Dortmund, die schon immer nur die privaten Übernachtungen versteuert habe und dies relativ bürokratiearm organisiert habe. Wenn man dies für die Stadt Hildesheim auch umsetzten könne, würden nicht die kompletten Einnahmen aus Übernachtungen verloren gehen. Er bat daher darum, dass die Verwaltung eine solche Möglichkeit noch einmal prüfe.

 

Frau Kuhne unterstrich, dass auch bei einer derartigen Regelung keine Rechtssicherheit gegeben sei.

 

Herr Hansen bat darum, dass sich die Verwaltung mit der Stadt Dortmund in Verbindung setze, um deren Vorgehensweise zu erfragen.

 

Frau Kuhne sagte zu, dies zu tun. Sie machte aber deutlich, dass die vorhandene Satzung trotzdem aufgehoben werden müsse. 


Beschluss:

 

Die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Hildesheim zur Erhebung einer Beherbergungssteuer (Aufhebungssatzung) wird beschlossen.

Die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 04.07.2011 wird somit rückwirkend zum 04.08.2011 (Datum des Inkrafttretens) aufgehoben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Seitenanfang