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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau König referierte die Vorlage.
Herr Dr. Kumme kritisierte, dass die Änderung die Kompetenz des Vorstandes verändere. Es sei gut, wenn in jeder Kuratoriumssitzung über eingegangene Anträge berichtet werde, aber es sei nicht korrekt, wenn allein das Kuratorium darüber entscheide,
Herr Schröder sagte, dass die Stiftungsausfsicht keine Bedenken geäußert habe, es aber kritisch werde, wenn es einen politischen Proporz gebe. Dieses solle im Sinne der Stiftung verhindert werden, daher sei die Vorstellung aller Anträge in jeder Sitzung ein guter Konsens.
Auf Frage von Herrn Dr. Tietgen sagte Frau König, dass der Vorstand dem Kuratorium Empfehlungen ausspreche.
Frau Schröer-Suray sah es als wichtig an, dass dem Kuratorium alle Anträge bekannt seien.
Herr Dr. Kumme sagte, dass ja deshalb in jeder Kuratoriumssitzung die Anträge mitgeteilt würden. Dies sei problemlos möglich und bedürfe keiner Satzungsänderung.
Frau König vertrat die Auffassung, dass die regelmäßige Vorlage ja in der jetzigen Satzung nicht aufgeführt sei, daher sehe sie es als sinnvoll an, dies in der Satzungsänderung zu konkretisieren.
Herr Schröder sagte, dass bei einer selbstständigen Stiftung ein Vorstand vorhanden sei, der die Vorschläge mache. Dies solle auch weiterhin so sein, nur würden jetzt auch alle weiteren Anträge mitgeteilt werden.
Herr Dr. Tietgen meinte, dass dann das Kuratorium die Vorschläge nur zur Kenntnis nehem.
Herr Schröder erklärte, dass der Vorstand die eingegangenen Anträge berate und dann ins Kuratorium gebe. Das Kuratorium entscheide dann letztendlich.
Frau König ergänzte, dass zukünftig dann der Vorstand jedes Mal auch alle nicht vorgeschlagenen Anträge vorlege.
Frau Seefels sagte, dass Kuratorium sei quasi die Aufsicht. Die Aufsicht mache nur Sinn, wenn sie auch über alles informiert sei. Eine Satzungsänderung hierzu sei sinnvoller, als eine einfache Absprache, an die sich in 10 Jahren keiner mehr erinnern könne.
Herr Dr. Kumme erklärte, dass mit Beschluss wie hier beantragt, die Stiftungsart geändert werde, dies sei kritisch. Die Änderung zu § 5 sei kein Problem, die zu § 6 aber schon.
Herr Kriegel meinte, dann könne doch § 5 geändert werden und § 6 eben nicht.
Frau Thiesen-Stampniok sprach sich für eine erneute Beratung in den Fraktionen aus.
Einheitlich wurde dann entschieden, denn Beschluss so zu ändern, dass die Stiftungsart nicht in Frage gestellt werde.
Beschluss:
Die Satzung der Friedrich-Weinhagen-Stiftung wird wie folgt geändert:
1. § 5 (Ergänzung als letzter Satz): Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Kuratoriums vor. Er informiert das Kuratorium in jeder Sitzung über sämtliche Förderanträge. Er gibt Beschlussempfehlungen für die Vergabe von Stiftungsmitteln an das Kuratorium.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig