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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Tornow, Institutsleiter der e/l/s-Institut GmbH für Qualitätsentwicklung sozialer Dienstleistungen stellte anhand einer Präsentation (Anlage 1) das Fachverfahren WIMES zur Qualitätsentwicklung und Wirksamkeitsmessung bei den Hilfen zur Erziehung vor und zeigte eine Auswertung für die Stadt Hildesheim auf.
Herr Schröder bedankte sich für die klaren Aussagen, mit der die Wirksamkeit der Maßnahmen in der Stadt Hildesheim deutlich belegt würde.
Herr Kaune fragte, ob es möglich sei, Erfolge nicht nur in relativen Zahlen, sondern auch in real entstandenen Folgen darzustellen.
Herr Dr. Tornow erläuterte, dass eine Beantwortung dieser Fragen durch eine allgemeine Betrachtung nur schwer zu geben sei. Die realen Erfolge ließen sich eher durch eine Einzelfallbetrachtung darstellen. Konkrete Ziele, die für einen Einzelfall gesetzt würden, seien nicht allgemein abbildbar.
Frau Schröer-Suray fragte, inwieweit Hilfestellung für Eltern und Betreuer psychisch erkrankter Kinder gegeben werde.
Herr Dittrich antwortete, dass durch die Kinder- und Jugendpsychiater Unterstützung gegeben werde. Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung könne durch die Familienberatung animiert werden, entsprechende medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Herr Störmer hielt eine Darstellung für wünschenswert, wie sich Erfolge auch nach Abschluss der Maßnahmen entwickeln würden.
Herr Dr. Tornow betonte, dass es u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen schwierig sei, die Klienten nach Maßnahmeabschluss weiter zu erreichen. Daher sei auch die Nachhaltigkeit schwer darzustellen.
Herr Pabst fragte, warum die Erziehungsberatungen nicht in der Evaluation enthalten seien.
Frau Pischky-Winkler erklärte, dass die Erziehungsberatung zur Einführung des Projekts in einer anderen Abteilung angegliedert war. Mittlerweile sei die Erziehungsberatungsstelle Aufgabe des Landkreises.
Frau Pischky-Winkler erläuterte, wie eine Einsparsumme von 425.000 € bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung zustande käme. Die neuen Steuerungsmöglichkeiten führten zu verlässlicheren Planungsgrundlagen. So sei nun auf Grundlage der Evaluation feststellbar, dass ein geringerer Bedarf an ambulanten Hilfen bestehe und somit weniger Mittel veranschlagt werden müssten.
Herr Dr. Coughlan stellte sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob tatsächlich die notwendigen Hilfen auch gewährt würden oder vielmehr durch Nichtgewährung die Einsparungen erfolgten.
Frau Pischky-Winkler verwehrte sich gegen diese Unterstellung und betonte, dass in der Jugendhilfe die Bedarfe exakt überprüft würden.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1: Präsentation TOP 5 Wirkungsevaluation (480 KB) |