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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Sommer fragte nach, wie § 22 Abs. 10 a der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hildesheim zu verstehen sei. In diesem hieße es, .... Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Gremien können zu einzelnen Tagesordnungspunkten in den Ausschüssen gehört werden. Ihm sei klar, dass keine Beratung und kein Stimmrecht möglich sei, aber ob ein generelles freies Rederecht gleichbedeutend sei.
Frau Behrens antwortete, dass dem Ausschuss das Recht vorbehalten sei Rederecht zu erteilen.
Herr Hammer wie darauf hin, dass laut Geschäftsordnung VertreterInnen das Wort erteilt werden könne.
Herr Eggers sagte, dass es üblich sei, dass der Vorsitzende hierüber entscheide.
Herr Hollenbach betonte, dass Ausschuss und Ausschussvorsitzender regelmäßig ein Interesse an den Äußerungen der VertreterInnen hätten und diese ja in der Regel auch nicht in störendem Umfang erfolgen würden.
Daraufhin bekräftigten alle an der Diskussion Beteiligten nochmals, dass man VertreterInnen selbstverständlich gerne anhören wolle, der Ausschussvorsitzende aber das Wort erteilen solle.
Herr Hammer fragte, wenn aus dem Bereich "Überzähliges Personal" Stellen besetzt würden, ob dieses in der Regel von der Personalkostendeckelung aufgefangen werde.
Frau Behrens bejahte dies für die Situation, dass frei werdende vorhandene Stellen auf diese Weise besetzt werden können. Bei Besetzung neu eingerichteter Stellen könne dies nicht grundsätzlich unterstellt werden, da hier mindestens perspektivisch zusätzlicher Personalkostenaufwand ausgelöst werde (spätestens bei der Notwendigkeit einer externen Besetzung einer gleichwertigen Stelle). Sie erklärte, dass künftig jede Vorlage zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle mit einer Aussage zur Auswirkung auf das gedeckelte Personalkostenbudget verbunden sei.
Frau Schröder fragte, ob es eine Arbeits- oder Projektgruppe innerhalb der Stadtverwaltung gäbe, welche sich mit der Personalfrage an sich und der Personalkostendeckelung beschäftige.
Frau Behrens teilte mit, dass die Fachbereiche Aufgabenträger wären, derzeit gäbe es kein zentrales Projekt, dieses befände sich aber im Prozess.
Herr Kittel fragte nach, ab wann mit der Umsetzung des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hildesheim gerechnet werden könne.