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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Brose erläuterte die Problematik und machte sich für mehr Sicherheit auf dem Schulweg stark. Es seien bereits mehrfach Außenspiegel von Autos an- bzw. abgefahren worden. Er setze sich für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Bushaltestelle sowie für die Schaffung zusätzlicher Parkplätze auf der Straße in der Neuhofer Straße ein. So könne das Problem des Parkens auf Bürgersteigen vermieden werden. Herr Brose merkte an, dass nach Bauarbeiten die Platten mit den gelben Füßen falsch herum eingesetzt wurden und bat um Korrektur. Die Überquerung der Straße im Bereich der Bushaltestelle sei schwierig, da die Stelle kaum einsehbar sei. Ein sicherer Überweg sei wünschenswert. Ferner wies er auf Probleme in der Dethmarerstraße mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen hin.
Herr Härtel erklärte, dass die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei. Die Neuhofer Straße sei eine Kreisstraße und daher sei eine Tempo 30-Zone nicht zulässig. Eine andere Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung sei, das Verkehrsschild Tempo 30 unter bestimmten Voraussetzungen (besondere Gründe) aufzustellen. Hierzu schlug er zunächst die Durchführung einer Verkehrszählung mit Hilfe einer Geschwindigkeitsanzeige als Grundlage für eine objektive Bewertung vor. Eine weitere Möglichkeit sei das Parken auf Gehwegen aufzugeben und dafür das Parken auf der Straße zuzulassen. Die Anwohner sollten über die Änderungen vorab informiert und danach Kontrollen durchgeführt werden. Abschließend ging er auf die Vor- und Nachteile diversere Querungshilfen ein (siehe auch elektronische Anlage zum Protokoll).
Nach ausführlicher Diskussion stellte Herr Dr. Herbeck folgenden Beschlussvorschlag:
1) Der Ortsrat stellt nach Auskunft der Verwaltung fest, dass die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Neuhofer Straße auf Tempo 30 rechtlich zulässig ist.
2) Der Ortsrat beantragt auf der Neuhofer Straße ab Ortseingang bis zur nördlichen Einmündung Dethmarerstraße die Geschwindigkeit in beidseitig auf 30 km/h herabzusetzen.
3) Der Ortsrat bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern eine Veränderung der Parksituation im Rahmen der Neuhofer Straße möglich ist.
Ergänzend stellte der Ortsrat zusammenfassend folgendes fest:
a) Durch die kleine Verkehrskommission wird das Parken auf der Straße und nicht auf dem Bürgersteig geprüft.
b) Kurzfristig wird ein Verkehrszählgerät ohne Geschwindigkeitsanzeige in der Neuhofer Straße aufgestellt
c) Der Wunsch des Ortsrates eine Querungshilfe im Bereich der Bushaltestelle in der Neuhofer Straße wird geprüft.
d) Die Platten mit den gelben Füßen werden kurzfristig gedreht.
Beschluss:
1) Der Ortsrat stellt nach Auskunft der Verwaltung fest, dass die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Neuhofer Straße auf Tempo 30 rechtlich zulässig ist.
2) Der Ortsrat beantragt auf der Neuhofer Straße ab Ortseingang bis zur nördlichen Einmündung Dethmarerstraße die Geschwindigkeit in beidseitig auf 30 km/h herabzusetzen.
3) Der Ortsrat bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern eine Veränderung der Parksituation im Rahmen der Neuhofer Straße möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig