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Auszug - Änderung der Satzung der Friedrich - Weinhagen- Stiftung  

Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Kultur und Demographie Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
11/579 Änderung der Satzung der Friedrich - Weinhagen- Stiftung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bischoff, Endrik
Federführend:13 Rechtsamt Beteiligt:Dezernat B
Bearbeiter/-in: Bischoff, Endrik  Dezernat D
   41.2 Stiftungsangelegenheiten und bürgerliches Engagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schröder referierte die Vorlage.

 

Frau König betrachtete die angestrebten Änderungen als sinnvoll.

 

Herr Dr. Kumme fragte, ob auch die beiden Ratsmitglieder im Kuratorium neu gewählt würden. Er sei der Meinung, dass die Amtszeit von Herrn Palandt und Frau Schröer-Suray nicht bis 2015 gehe, da Sie zuletzt für 6 Jahre im Jahr 2006 gewählt seien. (Anmerkung zum Protokoll: Mit der Vorlage 09/443 wurden Herr Palandt und Frau Schröer-Suray in der Ratssitzung vom 14.12.2009 für die Dauer von 6 Jahren, also bis zum 13.12.2015 in das Kuratorium der Weinhagenstiftung gewählt.)


Beschluss:

 

Die Satzung der Friedrich-Weinhagen-Stiftung wird wie folgt geändert:

 

1. § 5 Abs. 1 S.1 erhält nachstehende Fassung:

„Der Vorstand besteht aus dem/der jeweiligen Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin der Stadt Hildesheim und dem/der jeweiligen für Kulturangelegenheiten zuständigen Stadtrat/Stadträtin."

 

2. § 6 Abs. 1. erhält nachstehende Fassung:

„Das Kuratorium besteht aus dem/der vom Rat der Stadt Hildesheim zu benennenden Bürgermeister/Bürgermeisterin als Vorsitzenden, dem Vorstand der Stiftung, dem/der Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden des Kulturausschusses des Rates der Stadt Hildesheim als geborenen Mitgliedern, sowie 6 weiteren Mitgliedern, die vom Rat für die Dauer der jeweiligen Rats-Wahlperiode gewählt werden. Zwei dieser Mitglieder sollen dem Rat angehören; scheiden sie vor Ablauf der Rats-Wahlperiode aus dem Rat aus, so endigt damit auch ihre Amtszeit. Der Rat wählt in diesem Fall aus seiner Mitte zwei andere Mitglieder für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder. Scheidet eines der 4 nicht dem Rat angehörenden weiteren Mitglieder aus, so wird unverzüglich eine Nachwahl für die restliche Amtszeit durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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