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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder  

Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen
TOP: Ö 1
Gremium: Ortsrat Achtum-Uppen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Achtum
Ort: 31135 Hildesheim, Ringstr. 41
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wittneben begrüßte die Anwesenden, wies die Ortsratsmitglieder auf ihre Pflichten gemäß der §§ 40-42 des Niedersächsischen Kommunlaverfassungsgesetzes (NKomVG) hin und verpflichtete sie gem. § 60 NKomVG dazu, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.


 

 


 

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