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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wittneben begrüßte die Anwesenden, wies die Ortsratsmitglieder auf ihre Pflichten gemäß der §§ 40-42 des Niedersächsischen Kommunlaverfassungsgesetzes (NKomVG) hin und verpflichtete sie gem. § 60 NKomVG dazu, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.