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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wittneben kritisierte, dass sich nicht an Zusagen gehalten werde. Es sei den Ortsräten Achtum-Uppen und Einum bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Glockensteinfeld zugesagt worden, dass das Rewegebäude das Höchste in dem Gebiet sei. Nun solle dies alles nicht mehr gelten und die Meinung der ortwsräte zähle nicht mehr.
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt