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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Schröder wies alle Ortsratsmitglieder auf die Pflichten gemäß der §§ 40-42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKOmVG) hin und verpflichtete sie gem. § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.