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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hofherr stellte eine vorher schriftlich eingereichte Frage. Er bat um Klarstellung, in welchen Bereichen der Stadt Hundehalter ihre Hunde an der Leine zu führen haben. In diesem Zusammenhang fragte er, ob die Aussagen im städtischen Merkblatt für Hundehalter bezüglich der Leinenpflicht zutreffend seien und warum aus seiner Sicht nur Hundehalter von kleinen Hunden mit Bußgeldern belegt würden.
Herr OB Machens verwies auf eine Aufliste der Bereiche, in denen Hunde an der Leine zu führen seien, in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim. Er versicherte, dass alle Hundehalter gleich behandelt würden, unabhängig von der Größe der Hunde. Um mehr Klarheit für die Hundebesitzer zu schaffen, nehme er die Frage zum Anlass, eine Änderung der Verordnung vorzuschlagen. Es solle eine generelle Anleinpflicht im Stadtgebiet aufgenommen werden. Im Gegenzug solle es dann ausgewiesene Freilaufflächen geben. Diese Regelungen würden zu mehr Rechtssicherheit für Hundehalter und zu einer höheren Sicherheit der Bürger und speziell der Kinder führen.