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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 "Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift -Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ortsrates Einum
TOP: Ö 17
Gremium: Ortsrat Einum Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 30.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ortsgemeinschaftshaus Einum
Ort: 31135 Hildesheim, Bischof-Wedekin-Str. 5
11/546 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 "Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift
-Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Busche sagte, dass der StEBA zugestimmt habe und jetzt ein Hubsteigertest durchgeführt werden solle, um zu klären, welche Auswirkungen ein Pylone hätte.

 

Nach ausführlicher Diskussion bestand Einigkeit darin, dass dem Vorschlag nicht zugestimmt werde, da die Ortschaften Einum und Achtum sich damals kooperativ gezeigt hätten, aber sich nicht an Versprechen gehalten werde. Über Werbeanlagen sei damals ausführlich gesprochen worden und dabei sollte es auch heute bleiben. Es sollten alle Firmen gleichbehandelt werden.


Beschluss:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig abgelehnt

 

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