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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Köhn wies auf die -allen Mitgliedern schriftlich ausgehändigten - Pflichten der §§ 40-43 NKomVG hin und verpflichtete die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unpateiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.