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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stolzenberg wies die Mitglieder des Ortsrates auf Ihre Pflichten gem. §§ 40-42 NKomVG hin und verpflichtete sie gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.