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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wegener teilte zur Vorlage mit, dass Gebührensatzungen einer Kalkulation bedürfen, daher seien die 4,00 € nachweisbar.
Frau Pröving berichtete das laut Information durch die Treuhandstelle für Dauerfriedhofspflege Sachsen-Anhalt, 85,00 € gerechtfertigt seien. Die Politik findet diesen Betrag durchaus vertretbar, zumal ein gewisser Standard auf Friedhöfen gehalten werden könne.
Herr Kühnel meinte, dass die Aussage der Verwaltung zu dieser Vorlage nicht nachvollziehbar sei.
Herr Ranke teilte mit er erwarte, dass die Gräber so gepflegt würden, das 85,00€
an Gebühren gerechtfertigt seien.
Er bitte Herrn Wegener, diese Aussage in die Verwaltung mitzunehmen und das Anliegen der Politik so umzusetzen
Um 16.50 Uhr wird die Sitzung zur Anhörung eines Bürgers unterbrochen, um 16.55 Uhr wird fortgesetzt.
Beschluss:
Die unter Sachverhalt aufgeführten Änderungen zur Friedhofssatzung und zur Gebührensatzung für Friedhöfe der Stadt Hildesheim werden beschlossen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig