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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kraaz referierte die Vorlage. (Präsentation elektronisch in der Anlage)
Es sei von der HGEG bestätigt worden, dass die Vermarktung in diesem Bereich schwer sei und für Kettenhäuser aber eine nachfrage vorhanden sei. Diese seien ja ebenfalls Einfamilienhäuser, nur näher an der Baugrenze dran. Die Grundzüge der Planung seien daher nicht gefährdet. Es handele sich nur um diese zwei Grundstücke und es sei nicht geplant, den Bebauungsplan auch in anderen Bereichen zu ändern.
Beschluss:
Die Bedenken der Eheleute Hoehler werden im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 F nicht berücksichtigt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 F und der örtlichen Bauvorschrift IZ 197 F „Hohe Rode" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 97 NBauO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2010-IZ197F1_HoheRode_Satzung [Kompatibilitätsmodus] (302 KB) |