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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau
Pröving als noch amtierende Ortsbürgermeisterin wies die Ortsratsmitglieder auf
die ihnen nach §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten hin.
Danach
verpflichtete sie die Mandatsträger gem. § 42 NGO durch Handschlag, ihre
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die
Gesetze zu beachten. Ein Auszug aus der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in der
derzeitig geltenden Fassung wurde den Ortsratsmitgliedern in Fotokopie zur
Kenntnis gegeben.