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Auszug - Akustische Ergonomie in Hildesheimer Bildungseinrichtungen - Sachstandsbericht  

Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 01.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
09/426 Akustische Ergonomie in Hildesheimer Bildungseinrichtungen - Sachstandsbericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Verfasser:Freyer, Marion
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Freyer, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Behrens erläuterte die Sitzungsvorlage und bat um Auskunft, inwieweit die akustische Sanierung städtischer Bildungseinrichtungen im Konjunkturpaket II berücksichtigt wurde.

 

Herr Schröder teilte mit, dass ab Februar diesen Jahres in jeweils einem Objekt der Liegenschaftstypen der Gymnasien, Haupt- und Realschulen, Grundschulen und Kindertagesstätten exemplarische analytische Raumuntersuchungen stattfanden. Die Messungen wurden von der HAWK studienbegleitend durchgeführt. Die Messergebnisse dienten als Grundlage für die objektbezogenen raumakustischen Bewertungen. Die Aufgabe dieser Bewertungen bestand ergänzend darin, geeignete akustisch wirksame Sanierungs- bzw. Optimierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Grundlage war hier die DIN 18041. Als Ergebnis sei festzustellen, dass keiner der gemessenen Räume dieser DIN-Norm entsprach.

 

Grundschule Itzum, Spandauer Weg 40

r die betroffenen Klassen wären großflächige Wandverkleidungen mit Akustikplatten und Breitband- sowie Tiefenabsorbern anzuordnen.

 

Hauptschule Geschwister-Scholl, Jahnstraße 25

Scharnhorstgymnasium, Chemieraum, Steingrube 19

Aufgrund der in beiden Schulen gleichartigen Problematik wären in den Räumen großflächige Wandverkleidungen mit Akustikplatten und partiell angeordneten Akustikdecken anzubringen.

 

Kindertagesstätte Lindholzpark, Sohldfeld 2

Je Gruppenraum wäre eine partiell angeordnete Akustikdecke zu installieren, erweitert um Breitband- und Tiefenabsorber.

 

In seinen weiteren Ausführungen wies Herr Schröder darauf hin, dass akustische Sanierungsmaßnahmen im Konjunkturpaket II nicht mit umgesetzt werden konnten, so dass man diese erst bei zukünftigen Modernisierungsmaßnahmen von Bildungseinrichtungen berücksichtigen könne.

 

Frau Behrens zeigte sich enttäuscht, dass lediglich eine Information der Verwaltung abgegeben, nicht aber das HAWK-Beratergutachten durch den Gutachter vorgestellt wurde. Akustische Ergonomie gehöre zu den grundlegensten Rahmenbedingungen in Bildungseinrichtungen und sei eine der Grundvoraussetzungen für den Bildungserfolg. Es bestehe hier äerst dringender Handlungsbedarf.

 

Herr Schröder stimmte Frau Behrens grundsätzlich zu. Er wies darauf hin, dass im Rahmen des Konjunkturpaketes Schwerpunkte auf energetische Maßnahmen gesetzt wurden. Akustische Sanierungsmaßnahmen müssten im Bauausschuss thematisiert und auf den Weg gebracht werden.

 

In der weiteren Erörterung bestand Einvernehmen, dass die akustische Ergonomie bei jeder künftigen Sanierungs- und Umbaumaßnahme in städtischen Bildungseinrichtung mit beachtet werden müsse. Der Ausschuss fordere die Verwaltung auf, im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber zu berichten, inwieweit bei der Planung anstehender Sanierungsmaßnahmen Aspekte der akustischen Ergonomie Berücksichtigung fanden.

 

Darüber hinaus solle das Thema im Bauausschuss behandelt werden. Hier möge der Vorschlag von Frau Behrens aufgegriffen werden, neben dem Gutachter der HAWK auch einen weiteren Akustikexperten einzuladen.

 

Abschließend bat Herr Prof. Dr. Gottschlich um Auskunft, ob beim Umbau zweier Kellerräume des Goethegymnasiums (Konjunkturpaket II) die entsprechende DIN-Norm eingehalten wurde.

 

Anmerkung der Verwaltung: Laut Mitteilung des Fachbereichs 65 umfasse der Umbau der beiden Räume auch den Einbau von neuen Akustikdecken. Die Arbeiten würden in den Osterferien 2010 zum Abschluss gebracht. Nach Fertigstellung seien die Anforderungen entsprechend der hierfür gültigen DIN 18041 erfüllt.

 


 

 


 

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