Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Spielbetrieb auf dem Sportplatz in der Nordstadt durch den neuen Verein Nordstädter SG  

Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 01.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
09/429 Spielbetrieb auf dem Sportplatz in der Nordstadt durch den neuen Verein Nordstädter SG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Nowak, Jürgen
Federführend:51 Fachbereich Jugend, Schule und Sport Bearbeiter/-in: Freitag, Eva
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schröder referierte die Vorlage. In seinen Ausführungen wies er darauf, dass der Verein SG Nordstadt im Sommer d.J. Insolvenz angemeldet hatte. Damit war der mit dem Verein geschlossene Gestattungsvertrag für die Nutzung des Sportplatzes in der Nordstadt automatisch beendet. Zwischenzeitlich habe sich ein Nachfolgeverein "Nordstädter SG" gegründet, welcher den Sportplatz nutzen wolle.

Da der Platz als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan ausgewiesen sei und unter Denkmalschutz stehe, könne er kaum einer anderen Verwendung zugeführt werden. Daher befürworte die Verwaltung, eine Nachnutzung durch die Nordstädter SG. Nicht zuletzt auch, weil der Platz ansonsten in die städtische Pflege zurückfallen würde, was erhebliche Pflegekosten nach sich ziehe. Zudem habe der neue Verein mit Schreiben vom 16.11.2009 angeboten, die Rasenpflege des Platzes zukünftig ohne Kostenerstattung selbst zu übernehmen.

 

Herr Dettmann machte darauf aufmerksam, dass bisher im Vertrag zur Sportflächenpflege zwischen der Stadt Hildesheim und den Sportvereinen in der Anlage A - Beschreibung des Leistungsumfanges -  nicht nur die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen von Rasenflächen, sondern auch die von Baum- und Strauchbeständen enthalten war. Er bezweifele, dass der Verein den gesamten Pflegeaufwand auf Dauer allein bewältigen könne. Seines Erachtens nach müsse daher vertraglich geregelt werden, dass der Nordstädter SG ausschließlich die Pflege der Rasenfläche obliege.

 

Herr Dr. Herbeck teilte daraufhin mit, dass der Verein selbstverständlich einen bestimmten Zuschussbetrag erhalten solle, der allerdings geringer sein müsse, als der bisherige Pflegekostenzuschuss. Welche Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen davon durchgeführt werden müssen, bleibe dem Verein selbst überlassen.

 

Herr Schröder wies abschließend darauf hin, dass im Hinblick auf den Denkmalschutz mit der Nordstädter SG ein ganz individueller Gestattungsvertrag geschlossen werden müsste. Bezüglich der Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen werde versucht, eine möglichst kostengünstige Regelung r die Stadt zu finden.

 

Nach weiterer Erörterung nahmen die Ausschussmitglieder mehrheitlich die Sportplatznutzung durch die Nordstädter SG zustimmend zur Kenntnis.

 

 


 


 

Seitenanfang