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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Donat verwies auf die diffizile Rechtslage. Bislang waren die Sachbearbeiter der Landesschulbehörde Hannover davon ausgegangen, dass dem Wunsch des Landkreises auf Einrichtung eines Schulbezirkes nachgekommen werden müsse, um die Genehmigung für die neue Integrierte Gesamtschule am Standort Stadtmitte zu erhalten. Nunmehr habe die Landesschulbehörde jedoch ihre Auffassung geändert und halte den Schulbezirk nicht mehr für zwingend erforderlich. Allerdings sei diese neue Rechtsauffassung noch nicht mit dem Präsidenten der Landesschulbehörde abgestimmt. Deshalb werde seitens der Verwaltung vorbehaltlich der Entscheidung der Landesschulbehörde ein neuer Beschlussvorschlag dahingehend eingebracht, dass die Einrichtung eines Schulbezirks nur festgelegt werden soll, falls dies für die Erteilung der Genehmigung erforderlich sein sollte.
In der nachfolgenden Erörterung wies Herr Dr. Häger darauf hin, dass das Niedersächsische Schulgesetz unter gewissen Voraussetzungen Möglichkeiten eröffne, trotz bestehender Schulbezirke dem Elternwillen auf freie Schulwahl Rechnung zu tragen.
Herr Parlak verwies auf jüngste Presseberichte, in denen seines Erachtens nach die IGS Stadtmitte als Auffangschule zweiter Klasse degradiert wurde. Ein heutiger Beschluss auf Festlegung eines Schulbezirks würde dieses nur unterstützen. Daher bitte er darum, die Vorlage als behandelt in die Fraktionen zu verweisen.
Frau Fischer hingegen sprach von unnötiger Bürokratie. Ihre Fraktion werde sich bei einer Beschlussfassung enthalten. Vielmehr sollte alles daran gesetzt werden, dass seitens der Landesschulbehörde die Genehmigung auch ohne die Festlegung eines Schulbezirks erteilt werde.
Nach weiterer eingehender Diskussion, in der die unterschiedlichen Sichtweisen von Stadt und Landkreis analysiert wurden, bat Herr Dr. Herbeck zunächst darum, über den Antrag von Herr Parlak, die Vorlage in die Fraktionen zu verweisen, abzustimmen verbunden mit dem Hinweis, dass ein Verweis in die Fraktionen beim Schulausschuss insoweit problematisch sei, als dadurch den Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern die Möglichkeit der Mitwirkung genommen werde.
Mit 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.
Daraufhin verlas Herr Dr. Herbeck den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung und bat um dessen Abstimmung.
Beschluss:
Für die zweite Integrierte Gesamtschule in Hildesheim wird in der „Satzung über die Festlegung von Schulbezirken sowie der Festlegung von Zügigkeiten für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Hildesheim" das Gebiet der Stadt Hildesheim und das der Gemeinden Giesen (ohne Ahrbergen) und Diekholzen als Schulbezirk festgelegt, falls dies für die Erteilung der Genehmigung erforderlich sein sollte.
Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzubereiten, der zum Schuljahresbeginn 01.08.2010 in Kraft treten soll.
Der Landesschulbehörde Hannover wird dieser Beschluss sowie die entsprechende Begründung mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 5 Enthaltungen beschlossen.