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Auszug - Mitteilungen  

Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen
TOP: Ö 17
Gremium: Ortsrat Achtum-Uppen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Achtum
Ort: 31135 Hildesheim, Ringstr. 41
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

a) Jahresplanung der Vereine

a) Jahresplanung der Vereine

Herr Jenner gab den Termin für die Jahresplanung 2007 der Vereine am 28.11.2006 bekannt.

 

b) Festlegung von Ortsratssitzungsterminen 2007

Herr Jenner gab bekannt, dass in Absprache mit der Verwaltung folgende Ortsratssitzungstermine 2007 festgelegt wurden:

 

06.02., 07.08., 25.09. und 13.11.2007

 

c) Bekanntgabe von Terminen

Herr Jenner gab folgende Termine bekannt:

 

16.11.2006             Seniorennachmittag

19.11.2006             Gedenkfeier zum Volkstrauertag

 

d) Grundstückssituation Kirchstraße 9 in Achtum

Herr Heimann teilte mit, dass seitens der Baubehörde kein Anlass zum Einschreiten gegeben sei, da die bauliche Anlage auf dem in Rede stehenden Grundstück so weit zurückgebaut wurde, dass eine genehmigungsfreie Einfriedung im Sinne des § 69 NBauO vorläge. Des Weiteren teile die Denkmalschutzbehörde mit, dass der auf dem Grundstück der Erbengemeinschaft befindliche Brunnen nicht als Denkmal eingetragen sei und eine Denkmalausweisung nicht in Frage käme. Für die angrenzende städtische Fläche 93/31 habe FB 66 einen Auftrag erteil, diese freizuschneiden und zu säubern.

 

e) Schulhofgelände der GS Achtum (Anfragen aus der Bürgerfragestunde vom 04.05.2006

Herr Heimann teilte mit, dass der Beschluss über Schulhoföffnungen keine ausschließliche Begrenzung auf die Innenstadt vorsehe. Somit gelte die Öffnung auch auf die Ortschaften. In Achtum sei der Schulhof ohnehin öffentlich, da ein öffentlicher Weg über diesen führe. Eine zeitliche Begrenzung der Öffnung gebe es in Achtum durch diesen öffentlichen Weg daher nicht. Des Weiteren spreche der Beschluss zur Schulhoföffnung von 1998 von Kinder und Jugendlichen und sehe keine konkrete Altersbegrenzung vor.

 

Hinsichtlich der Erneuerung des Zaunes zum Nachbargrundstück Ringstraße 1 teile der Fachbereich 65.2 mit, dass ein direktes Gespräch über Zustand, Erneuerung oder Sonstiges mit Niemandem stattgefunden habe. Der Zustand des Zaunes sei altersbedingt zwar unansehnlich, jedoch noch standfest. Eine Erneuerung wurde seitens der Schulleitung als wünschenswert deklariert, jedoch in der Priorität nach hinten verschoben. Der Austausch des Grundstückszaunes westlich des Schulgebäudes hingegen geschah, da er drohte auf den öffentlichen Gehweg umzufallen. Somit war eine Erneuerung unumgänglich.

 

f) Grasschnitt im Ortsteil Uppen

Herr Heimann gab bekannt, dass in ca. 10 bis 12 Tagen im Rhythmus der Grasschnitt in Uppen erfolgen wird.

 

 


 


 

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