Die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Pappelallee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist elektronisch (im Internet) sowie durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
11.09.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Pappelallee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist elektronisch (im Internet) sowie durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.