Der § 11 Abs. 2b des Gesellschaftsvertrages der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH wird folgend ergänzt:
b) 5 durch den Rat der Stadt Hildesheim entsandte Mitglieder, wovon mindestens 4 Mitglieder dem entsprechenden Fachausschuss für Kulturfragen anzugehören haben.
17.04.2024 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften