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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 17.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Protokolle      
Ö 4.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 20.09.2023 (öffentlicher Teil)  
SI/178/22  
     
   
Ö 4.2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 15.11.2023 (öffentlicher Teil)  
SI/180/22  
     
   
Ö 4.3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 31.01.2024 (öffentlicher Teil)  
SI/113/23  
Ö 4.4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 28.02.2024 (öffentlicher Teil)  
SI/112/23  
     
   
Ö 5  
1. Änderung der Geschäftsordnung des Smart City Boards Hildesheim  
Enthält Anlagen
24/102  
Ö 6  
Verschmelzung der beiden RPM Gesellschaften und Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH  
Enthält Anlagen
24/122  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)      Dem Abschluss des als Anlage I beigefügten Verschmelzungsvertrages wird zugestimmt.

b)      Der Beschlussfassung der beiden Gesellschafterversammlungen der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH als übernehmende Gesellschaft und der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH als übertragende Gesellschaft über die Befreiung der Geschäftsführerin Frau Dr. Lara Weiss, geb. am 03.04.1980, von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird für den Abschluss des Verschmelzungsvertrages zugestimmt.

c)      Der Beschlussfassung der beiden Gesellschafterversammlungen der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH als übernehmende Gesellschaft und der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH als übertragende Gesellschaft über die jeweilige Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag wird zugestimmt.

d)      Es wird zugestimmt, dass die Stadt Hildesheim als einzige Gesellschafterin der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH als übernehmende Gesellschaft und der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH als übertragende Gesellschaft jeweils auf das Recht, den für die Verschmelzung erforderlichen Zustimmungsbeschluss anzufechten und gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses Klage zu erheben, verzichtet.

e)      Es wird zugestimmt, dass die Stadt Hildesheim als einzige Gesellschafterin der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH als übernehmende Gesellschaft und der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH als übertragende Gesellschaft jeweils auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichts i. S. v. § 8 Abs. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 HS 1 UmwG verzichtet wird und eine Prüfung des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs gemäß § 48, §§ 9 ff. UmwG nicht verlangt und darauf gemäß § 9 Absatz 2, § 8 Absatz 3 Satz 1 HS 1 UmwG verzichtet wird. Ebenso wird zugestimmt, dass die Stadt Hildesheim als einzige Gesellschafterin der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH als übernehmende Gesellschaft und der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH als übertragende Gesellschaft jeweils auf die Vorlage eines Verschmelzungsprüfungsberichts verzichtet wird (§ 12 Absatz 3, § 8 Absatz 3 Satz 1 HS 1 UmwG).

f)        Der Satzungsneufassung der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH, wie aus der als Anlage II beigefügten neuen Satzung der Gesellschaft, wird zugestimmt.

g)      Vorsorglich wird der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, Herr Dr. Ingo Meyer, als Hauptverwaltungsbeamter zum Vertreter der Stadt Hildesheim in der Gesellschafterversammlung der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH gemäß § 138 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gewählt. Er ist berechtigt, Vollmachten an Dritte zu erteilen.

h)      Vorsorglich wird der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, Herr Dr. Ingo Meyer, als Hauptverwaltungsbeamter zum Vertreter der Stadt Hildesheim in der Gesellschafterversammlung der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH gemäß § 138 Absatz 1 Satz 1 NKomVG gewählt. Er ist berechtigt, Vollmachten an Dritte zu erteilen.

i)        Der Rat der Stadt Hildesheim weist den Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, Herrn Dr. Ingo Meyer, als Vertreter der Stadt Hildesheim gemäß § 138 NKomVG an, in den Gesellschafterversammlungen der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH und der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH vorstehende Beschlüsse umzusetzen und die Geschäftsführerin der Gesellschaften anzuweisen den Verschmelzungsvertrag für beide Gesellschaften abzuschließen. Er und/oder die Geschäftsführerin sind berechtigt, alle erforderlichen Änderungen und Ergänzungen an dem Verschmelzungsvertrag, der Satzung, den dafür erforderlichen Beschlüssen und den abzugebenden Erklärungen vorzunehmen, die zur Umsetzung der Verschmelzung und der Satzungsänderung erforderlich sind, ohne einen weiteren Ratsbeschluss herbeizuführen. Der Rat ist über solche Änderungen zu unterrichten.

 

   
    17.04.2024 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 6 - zurückgezogen
   

 

 

Ö 6.1  
Ergänzungsantrag des Ratsherrn Bettels zur Vorlage 24/122: Verschmelzung der beiden RPM Gesellschaften und Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH  
24/149  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Roemer- und Pelizaeus-Museum Eventbereich - Brandschutz Martinikirche  
24/113  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Bauvorhaben Didrik-Pining-Schule: hier Anbau Mensa  
24/111  
Ö 9  
Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt- Nördliche Nordstadt" - Vorschlag zur Erhöhung des Gesamtkostenrahmens für die Sanierungsmaßnahme  
Enthält Anlagen
24/066  
Ö 10  
Auf Antrag der AfD-Fraktion: Bahnquerung Ostend / Goethestraße  
24/108  
Ö 11  
Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp  
Enthält Anlagen
24/084  
Ö 11.1  
Enthält Anlagen
Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp  
Enthält Anlagen
24/084-1  
Ö 11.2  
Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion zur Vorlage 24/084: Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp  
24/098  
Ö 12  
Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Zukünftiger Standort der Berufsbildenden Schulen  
24/120  
Ö 13  
Mitteilungen      
Ö 14  
Anfragen und Anregungen      
N 15     Genehmigung der Protokolle      
N 15.1     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 20.09.2023 (vertraulicher Teil)      
N 15.2     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 15.11.2023 (vertraulicher Teil)      
N 15.3     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 31.01.2024 (vertraulicher Teil)      
N 15.4     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 28.02.2024 (vertraulicher Teil)      
N 16     Anfragen des Ratsherren Bettels      
N 17     Mitteilungen      
N 18     Anfragen und Anregungen      
               

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