|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 23.10.2019 (öffentlicher Teil) | SI/180/18 | |||||
Ö 5 | Auf Antrag der Gruppe Die Unabhängigen/FDP: Rußrindenkrankheit | 19/376 | |||||
Ö 6 | Auf Antrag der AfD-Fraktion: Asphalt als Vorzugsmaterial für Radwege | 19/379 | |||||
Ö 6.1 | Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag der AfD-Fraktion: Asphalt als Vorzugsmaterial für Radwege | 19/384 | |||||
Ö 7 | Bebauungsplan HM 243 "Speicherstraße" - erneuter Aufstellungsbeschluss | 19/365 | |||||
Ö 8 | Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 in der Fassung vom 01.10.2012 | 19/199 | |||||
Ö 9 | Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 in der Fassung vom 05.03.2012 und Erhöhung des Gebührentarifs der neugefassten Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim | 19/200 | |||||
Ö 10 | Aus- und Umbau der Elzer Straße | 19/375 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltsmittel für die Straßenbaumaßnahme Elzer Straße unter der Investitions-Maßn.-Nr. 5410120 13001002 werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes 2020 durch den Rat freigegeben.
Aufgrund der Vorfinanzierung durch die Stadt ist nach § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung eine am Baufortschritt orientierte Vorausleistung von bis zu 80 % zu erheben.
|
|||||||
06.11.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 10 - zurückgestellt | |||||||
|
|||||||
20.11.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Haushaltsmittel für die Straßenbaumaßnahme Elzer Straße unter der Investitions-Maßn.-Nr. 5410120 13001002 werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes 2020 durch den Rat freigegeben.
Aufgrund der Vorfinanzierung durch die Stadt ist nach § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung eine am Baufortschritt orientierte Vorausleistung von bis zu 80 % zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
|||||||
Ö 11 | Mitteilungen | ||||||
Ö 12 | Berichte zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Projekten | ||||||
Ö 13 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 14 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 23.10.2019 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 15 | Mitteilungen | ||||||
N 16 | Berichte zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Projekten | ||||||
N 17 | Anfragen und Anregungen | ||||||