|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 06.02.2018 (öffentlicher Teil) | SI/006/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Lage und Herausforderungen des Arbeitsmarktes in Hildesheim (Stadt) aus Sicht des Jobcenters | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Stand der Verhandlungen mit dem Landkreis über den Kita-Vertrag | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Auf Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, LINKE und FDP: Maßnahmepaket Kita- und Krippenausbau | 18/073 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Es werden folgende Handlungsschritte beschlossen, um der prekären Situation in der Krippen- und Kindergartenbetreuung in der Stadt Hildesheim entgegen zu wirken und eine bedarfsgerechte Betreuungsquote sicherzustellen:
1) Der Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Krippenbetreuung wird fortgesetzt und die Versorgungsquote auf 50 Prozent bis zum Jahr 2022 erhöht.
2) Die Verwaltung führt eine Übergangsregelung für die Aufnahme von Kindern in die Betreuungsformen über den 01. August eines Jahres hinaus ein, um langfristig den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch unterjährig zu gewährleisten. Die Verwaltung möge hierbei prüfen, ob kurzfristig ein zusätzlicher Aufnahmetag zum
3) In allen Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ist ein Sachstandsbericht über den Krippen- und Kitaausbau sowie der Tagespflege zu geben.
4) Der Kita-Bedarfsplan ist um die Angaben der Nachfrageseite zu ergänzen (Wunschangaben der Eltern zu Kita (Erst-, Zweit- und Drittwunsch) und Betreuungszeiten, Planungsgebiet und Betreuungsbeginn).
5) Die Verwaltung stellt halbjährlich im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration den Stand der Verhandlungen mit möglichen neuen Trägern vor. Hierfür wird ein konkreter Ausbauplan mit Angaben zur Art der Betreuungsform, zum Planungsgebiet, zur Anzahl der möglichen Plätze sowie zum Träger und Verhandlungsstand erstellt.
6) Die Verwaltung intensiviert die Kontakte zu den hiesigen Ausbildungseinrichtungen für Erzieher (Elisabeth von Rantzau Schule, Herman-Nohl-Schule), damit der hohe Bedarf von ca. 80 Erzieherinnen / Erziehern möglichst verzugslos sichergestellt werden kann.
Entsprechende Haushaltsmittel sind, vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen, ab dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
17.04.2018 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss:
Es werden folgende Handlungsschritte beschlossen, um der prekären Situation in der Krippen- und Kindergartenbetreuung in der Stadt Hildesheim entgegen zu wirken und eine bedarfsgerechte Betreuungsquote sicherzustellen:
1)Der Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Krippenbetreuung wird fortgesetzt und die Versorgungsquote auf mindestens 50 Prozent bis zum Jahr 2022 erhöht.
2)Die Verwaltung führt eine Übergangsregelung für die Aufnahme von Kindern in die Betreuungsformen über den 01. August eines Jahres hinaus ein, um langfristig den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch unterjährig zu gewährleisten. Die Verwaltung möge hierbei prüfen, ob kurzfristig ein zusätzlicher Aufnahmetag zum 01. Februar eines Jahres eingeführt werden kann.
3)In allen Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ist ein Sachstandsbericht über den Krippen- und Kitaausbau sowie der Tagespflege zu geben. Die Verwaltung stellt halbjährlich im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration den Stand der Verhandlungen mit möglichen neuen Trägern vor. Hierfür wird ein konkreter Ausbauplan mit Angaben zur Art der Betreuungsform, zum Planungsgebiet, zur Anzahl der möglichen Plätze sowie zum Träger und Verhandlungsstand erstellt.
4)Der Kita-Bedarfsplan ist um die Angaben der Nachfrageseite zu ergänzen (Wunschangaben der Eltern zu Kita (Erst-, Zweit- und Drittwunsch) und Betreuungszeiten, Planungsgebiet und Betreuungsbeginn).
5) Die Verwaltung stellt halbjährlich im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration den Stand der Verhandlungen mit möglichen neuen Trägern vor. Hierfür wird ein konkreter Ausbauplan mit Angaben zur Art der Betreuungsform, zum Planungsgebiet, zur Anzahl der möglichen Plätze sowie zum Träger und Verhandlungsstand erstellt.
6) Die Verwaltung intensiviert die Kontakte zu den hiesigen Ausbildungseinrichtungen für Erzieher (Elisabeth von Rantzau Schule, Herman-Nohl-Schule), damit der hohe Bedarf von ca. 80 Erzieherinnen / Erziehern möglichst verzugslos sichergestellt werden kann.
5.) Die Verwaltung erstellt einen umfassenden halbjährlich fortzuschreibenden Gesamtplan notwendigen Informationen inkl. der Darstellung von Umsetzungsmöglichkeiten und Perspektiven.
Entsprechende Haushaltsmittel sind, vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen, ab dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
02.05.2018 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss:
Es werden folgende Handlungsschritte beschlossen, um der prekären Situation in der Krippen- und Kindergartenbetreuung in der Stadt Hildesheim entgegen zu wirken und eine bedarfsgerechte Betreuungsquote sicherzustellen:
1)Der Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Krippenbetreuung wird fortgesetzt und die Versorgungsquote auf mindestens 50 Prozent bis zum Jahr 2022 erhöht.
2)Die Verwaltung führt eine Übergangsregelung für die Aufnahme von Kindern in die Betreuungsformen über den 01. August eines Jahres hinaus ein, um langfristig den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch unterjährig zu gewährleisten. Die Verwaltung möge hierbei prüfen, ob kurzfristig ein zusätzlicher Aufnahmetag zum 01. Februar eines Jahres eingeführt werden kann.
3)In allen Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ist ein Sachstandsbericht über den Krippen- und Kitaausbau sowie der Tagespflege zu geben. Die Verwaltung stellt halbjährlich im nichtöffentlichen Teil Sitzungen der Ausschüsses für Soziales, Jugend und Integration und Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften den Stand der Verhandlungen mit möglichen neuen Trägern vor. Hierfür wird ein konkreter Ausbauplan mit Angaben zur Art der Betreuungsform, zum Planungsgebiet, zur Anzahl der möglichen Plätze sowie zum Träger und Verhandlungsstand erstellt.
4)Der Kita-Bedarfsplan ist um die Angaben der Nachfrageseite zu ergänzen (Wunschangaben der Eltern zu Kita (Erst-, Zweit- und Drittwunsch) und Betreuungszeiten, Planungsgebiet und Betreuungsbeginn).
5) Die Verwaltung stellt halbjährlich im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration den Stand der Verhandlungen mit möglichen neuen Trägern vor. Hierfür wird ein konkreter Ausbauplan mit Angaben zur Art der Betreuungsform, zum Planungsgebiet, zur Anzahl der möglichen Plätze sowie zum Träger und Verhandlungsstand erstellt.
6) Die Verwaltung intensiviert die Kontakte zu den hiesigen Ausbildungseinrichtungen für Erzieher (Elisabeth von Rantzau Schule, Herman-Nohl-Schule), damit der hohe Bedarf von ca. 80 Erzieherinnen / Erziehern möglichst verzugslos sichergestellt werden kann.
7.) Die Verwaltung erstellt einen umfassenden halbjährlich fortzuschreibenden Gesamtplan mit notwendigen Informationen inkl. der Darstellung von Umsetzungsmöglichkeiten und Perspektiven.
Entsprechende Haushaltsmittel sind, vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen, ab dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
14.05.2018 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Es werden folgende Handlungsschritte beschlossen, um der prekären Situation in der Krippen- und Kindergartenbetreuung in der Stadt Hildesheim entgegen zu wirken und eine bedarfsgerechte Betreuungsquote sicherzustellen:
1) Der Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Krippenbetreuung wird fortgesetzt und die Versorgungsquote auf mindestens 50 Prozent bis zum Jahr 2022 erhöht.
2) Die Verwaltung führt so schnell wie möglich eine Übergangsregelung für die Aufnahme von Kindern in die Betreuungsformen über den 01. August eines Jahres hinaus ein, um langfristig den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch unterjährig zu gewährleisten. Die Verwaltung möge hierbei prüfen, ob kurzfristig ein zusätzlicher Aufnahmetag zum 01. Februar eines Jahres eingeführt werden kann.
3) In allen Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ist ein Sachstandsbericht über den Krippen- und Kitaausbau sowie der Tagespflege zu geben. Die Verwaltung stellt halbjährlich im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration und im Ausschuss für Finanzen, Witschaftsförderung und Liegenschaften den Stand der Verhandlungen mit möglichen neuen Trägern vor. Hierfür wird ein konkreter Ausbauplan mit Angaben zur Art der Betreuungsform, zum Planungsgebiet, zur Anzahl der möglichen Plätze sowie zum Träger und Verhandlungsstand erstellt.
4) Der Kita-Bedarfsplan ist um die Angaben der Nachfrageseite zu ergänzen (Wunschangaben der Eltern zu Kita (Erst-, Zweit- und Drittwunsch) und Betreuungszeiten, Planungsgebiet und Betreuungsbeginn).
5) Die Verwaltung erstellt einen umfassenden halbjährlich fortzuschreibenden Gesamtplan mit notwendigen Informationen inkl. der Darstellung von Umsetzungsmöglichkeiten und Perspektiven.
Entsprechende Haushaltsmittel sind vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen ab dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Auf Antrag der FDP-Fraktion: Zentrales Anmeldeverfahren Kita | 18/084 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8.1 | Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, Die Unabhängigen und Die LINKE zum Antrag 18/084: Zentrales Anmeldeverfahren Kita | 18/084-1 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Auf Antrag der CDU-Fraktion: Sprachförderung in Kindertagesstätten | 18/083 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9.1 | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen: Sprachförderung in Kindertagesstätten | 18/100 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Auf Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen - Inklusion in allen städtischen Einrichtungen | 18/082 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Mitteilungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 06.02.2018 (vertraulicher Teil) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Mitteilungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||