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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Aktuelle Stunde | ||||||
Ö 5 | Schriftliche Anfragen | ||||||
Ö 6 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 04.06.2012 (öffentlicher Teil) | SI/351/10 | |||||
Ö 6.1 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 09.07.2012 (öffentlicher Teil) | SI/387/10 | |||||
Ö 7 | Einbringung des Haushaltes 2013 (Ref.: Herr OB Machens und Frau Kuhne) | ||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 2012; Beitrittsbeschluss zu den Einschränkungen in der Genehmigungsverfügung vom 10.08.2012 (Ref.: Herr Wodsack) | 12/318 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Rat der Stadt Hildesheim tritt den in der Beanstandungsverfügung vom 10. August 2012 enthaltenen Bedingungen bei und setzt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 auf nunmehr 245 Millionen € fest.
Die im Haushaltsplan 2012 in Produkt 61200 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – enthaltene Zielvorgabe eines Einsatzes sowie einer evtl. erforderlichen Übertragung von ersparten Zinsen auf das Produkt 11108 – Gebäudemanagement – für Zwecke der Bauunterhaltung wird nicht weiter verfolgt.
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05.09.2012 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hildesheim tritt den in der Beanstandungsverfügung vom 10. August 2012 enthaltenen Bedingungen bei und setzt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 auf nunmehr 245 Millionen € fest.
Die im Haushaltsplan 2012 in Produkt 61200 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - enthaltene Zielvorgabe eines Einsatzes sowie einer evtl. erforderlichen Übertragung von ersparten Zinsen auf das Produkt 11108 - Gebäudemanagement - für Zwecke der Bauunterhaltung wird nicht weiter verfolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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10.09.2012 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hildesheim tritt den in der Beanstandungsverfügung vom 10. August 2012 enthaltenen Bedingungen bei und setzt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 auf nunmehr 245 Millionen € fest. Die im Haushaltsplan 2012 in Produkt 61200 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - enthaltene Zielvorgabe eines Einsatzes sowie einer evtl. erforderlichen Übertragung von ersparten Zinsen auf das Produkt 11108 - Gebäudemanagement - für Zwecke der Bauunterhaltung wird nicht weiter verfolgt. Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 9 | Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages (Ref.: Frau König) | 12/327 | |||||
Ö 10 | Schenkungsangebote an das Roemer- und Pelizaeus- Museum Hildesheim; hier: Zusammenstellung aus Souvenirs und Werbegeschenken (Ref.: Frau Seefels) | 12/296 | |||||
Ö 11 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 12 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 13 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 13.1 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 14 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 15 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 16 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 17 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 18 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 19 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 20 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | ||||||