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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 05.09.2012 (öffentlicher Teil) | SI/468/12 | |||||
Ö 5 | Zukunftsvertrag - Auszahlung der Entschuldungshilfe | 12/379 | |||||
Ö 6 | Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim AG | 12/300 | |||||
Ö 7 | Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG hier: Jahresabschluss 2011; Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern | 12/319 | |||||
Ö 8 | Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH hier: Jahresabschluss 2011 | 12/321 | |||||
Ö 8.1 | Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH hier: Jahresabschluss 2011 - Ergänzungsvorlage | 12/321-1 | |||||
Ö 9 | Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH | 12/355 | |||||
Ö 10 | Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2010 und die Entlastung des Oberbürgermeisters | 12/353 | |||||
Ö 11 | Opt-Out-Modell - Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst | 12/354 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
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24.09.2012 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 12 - abgelehnt | |||||||
geänderter Beschluss:
Die Einrichtung der 5 Feuerwehr-Stellen wird abgelehnt, außer sie befinden sich im gedeckelten Personalkostenbudget, der Brandschutzbedarfsplan ist dabei zu beachten. Nach dessen Fertigstellung ist eine Entscheidung zu treffen. Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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26.09.2012 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 11 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Die Vorlage wurde als behandelt in die Fraktionen verwiesen.
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01.10.2012 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 4 - geändert beschlossen | |||||||
geänderter Beschluss:
1.) Die Verwaltung wird aufgefordert den Feuerwehrbeamten das Angebot der Opt-Out-Regelung nochmals nachvollziehbar und verständlich zu erläutern und dabei insbesondere auf den Zugzwang der Verwaltung aufgrund der Entscheidung des Innenministeriums hinzuweisen. Insbesondere soll dafür geworben werden zumindest bis zur abschließenden Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes übergangsweise daran teilzunehmen und nicht nur bis zum Ende des Jahres. Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass das bisherige 24 Stunden-Schichtmodell u.U. nicht mehr weiter geführt werden kann, wenn die Opt-Out-Regelung von zu wenigen Mitarbeitern angenommen wird.
2.) Sollte sich durch vorgenanntes Vorgehen keine Lösung finden lassen, so berücksichtigt die Verwaltung erkennbare Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes bei den nachfolgenden Stellenbesetzungen.
3.) Die geplante Übernahme des Schutzziels 2 durch die Freiwillige Feuerwehr nachts und am Wochenende im gesamten Stadtgebiet ist dabei entsprechend des erreichten Ausarbeitungsstatus (vgl. Zwischenbericht zur Vorlage 12/247) als Annahme der Planung zugrunde zu legen.
4.) Unter diesen Bedingungen werden im Vorgriff auf den Brandschutzbedarfsplan im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst nach dem derzeit vorliegenden Umfang von 81 Opt-Out-Zustimmungen (2 x Bes.Gr. A7 BBesG, 2 x Bes.Gr. A8 BBesG, 1 x Bes.Gr. A9 m.D. BBesG) im Stellenplan 2013 unbefristet eingerichtet.
5.) Diese Stellen müssen entweder im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans oder innerhalb des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst erwirtschaftet werden. Eine Stellenumverteilung aus anderen Fachbereichen soll nicht vorgenommen werden.
6.) Die Verwaltung wird ermächtigt, über die neu einzurichtenden Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 bereits jetzt zu verfügen.
7.) Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung von fünf Feuerwehrbeamtinnen bzw. Feuerwehrbeamten in Vollzeit (Bes.Gr. A7 BBesG) wird erteilt.
8.) Ein weiterer Rückgang der Opt-Out-Zustimmungen oder ein vollständiger Ausstieg aus dem Opt-Out-Modell ist ohne zusätzliche Einstellungen, ggf. auch durch eine Änderung des Schicht- und Arbeitszeitmodells zu lösen. Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
mit 1 Enthaltung |
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01.10.2012 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.) Die Verwaltung wird aufgefordert den Feuerwehrbeamten das Angebot der Opt-Out-Regelung nochmals nachvollziehbar und verständlich zu erläutern und dabei insbesondere auf den Zugzwang der Verwaltung aufgrund der Entscheidung des Innenministeriums hinzuweisen. Insbesondere soll dafür geworben werden, zumindest bis zur abschließenden Erstellung des Brandschutzbedarfsplans übergangsweise daran teilzunehmen und nicht nur bis zum Ende des Jahres. Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass das bisherige 24 Stunden-Schichtmodell u.U. nicht mehr weiter geführt werden kann, wenn die Opt-Out-Regelung von zu wenigen angenommen wird.
2.) Sollte sich durch vorgenanntes Vorgehen keine Lösung finden lassen, so berücksichtigt die Verwaltung erkennbare Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes bei den nachfolgenden Stellenbesetzungen. 3.) Die geplante Übernahme des Schutzziels 2 durch die Freiwillige Feuerwehr nachts und am Wochenende im gesamten Stadtgebiet ist dabei entsprechend des erreichten Ausarbeitungsstatus (vgl. Zwischenbericht zur Vorlage 12/247) als Annahme der Planung zugrunde zu legen. 4.) Unter diesen Bedingungen werden im Vorgriff auf den Brandschutzbedarfsplan werden im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst nach dem derzeit vorliegenden Umfang von 81 Opt-Out-Zustimmungen (2 x Bes.Gr. A7 BBesG, 2 x Bes.Gr. A 8 BBesG, 1 x Bes.Gr. A 9 m.D. BBesG) im Stellenplan 2013 unbefristet eingerichtet. 5.) Diese Stellen müssen entweder im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans oder innerhalb des Fachbereichs Feuerwehren und Rettungsdienst erwirtschaftet werden. Eine Stellenumverteilung aus anderen Fachbereichen soll nicht vorgenommen werden. 6.) Die Verwaltung wird ermächtigt, über die neu einzurichtenden Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 bereits jetzt zu verfügen. 7.) Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung von fünf Feuerwehrbeamtinnen bzw. Feuerwehrbeamten in Vollzeit (Bes.Gr. A 7 BBesG) wird erteilt. 8.) Ein weiterer Rückgang der Opt-Out-Zustimmungen oder ein vollständiger Ausstieg aus dem Opt-Out-Modell ist ohne zusätzliche Einstellungen, ggf. auch durch eine Änderung des Schicht- und Arbeitszeitmodells zu lösen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 12 | Haushalt | ||||||
Ö 13 | Mitteilungen | ||||||
Ö 14 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 15 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 16 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 17 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 18 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 18.1 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 19 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 20 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 22 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 23 | (nichtöffentlich) | ||||||