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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 26.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 05.09.2012 (öffentlicher Teil)  
SI/468/12  
     
   
Ö 5  
Zukunftsvertrag - Auszahlung der Entschuldungshilfe  
Enthält Anlagen
12/379  
Ö 6  
Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim AG  
Enthält Anlagen
12/300  
Ö 7  
Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG hier: Jahresabschluss 2011; Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern  
Enthält Anlagen
12/319  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG wird ermächtigt, wie folgt zu beschließen:

 

a)      Der Ausschüttung des Bilanzgewinnes in Höhe von 2,2 Mio. EUR an die alleinige Gesellschafterin, die Stadt Hildesheim, nachdem ein Betrag in Höhe von 1.747.191,94 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden ist, wird zugestimmt.

 

b)      Der Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 wird zugestimmt.

 

c)      Der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 mit der Auflage, dass die Bestimmungen der §§ 158 NKomVG und 53 HGrG beachtete werden, wird zugestimmt.

 

   
    05.09.2012 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    N 17 - zurückgestellt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    26.09.2012 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG wird ermächtigt, wie folgt zu beschließen:

 

a)              Der Ausschüttung des Bilanzgewinnes in Höhe von 2,2 Mio. EUR an die alleinige Gesellschafterin, die Stadt Hildesheim, nachdem ein Betrag in Höhe von 1.747.191,94 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden ist, wird zugestimmt.

 

b)              Der Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 wird zugestimmt.

 

c)              Der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 mit der Auflage, dass die Bestimmungen der §§ 158 NKomVG und 53 HGrG beachtete werden, wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Ö 8  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH hier: Jahresabschluss 2011  
Enthält Anlagen
12/321  
Ö 8.1  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH hier: Jahresabschluss 2011 - Ergänzungsvorlage  
Enthält Anlagen
12/321-1  
Ö 9  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH  
Enthält Anlagen
12/355  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2010 und die Entlastung des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
12/353  
Ö 11  
Opt-Out-Modell - Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst  
Enthält Anlagen
12/354  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Haushalt      
Ö 13  
Enthält Anlagen
Mitteilungen      
Ö 14  
Anfragen und Anregungen      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 18.1     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
               

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