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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 25.06.2012 (öffentlicher Teil) | SI/383/10 | |||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.07.2012 (öffentlicher Teil) | SI/496/12 | |||||
Ö 6 | Wahlkonzept 2012 der Stadt Hildesheim | 12/294 | |||||
Ö 7 | Neustrukturierung der Schiedsamtsbezirke | 12/309 | |||||
Ö 8 | Neuwahl von Schiedspersonen | 12/322 | |||||
Ö 9 | Satzung für Bürgerbefragungen in der Stadt Hildesheim | 12/343 | |||||
Ö 10 | Aufhebung der Beherbergungssteuersatzung | 12/320 | |||||
Ö 11 | 2. Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 als Ergänzung zu der Gestaltungssatzung vom 06.03.2012 | 12/340 | |||||
VORLAGE | |||||||
Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird beschlossen.
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19.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||
geänderter Beschluss:
Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird mit folgender Änderung beschlossen:
§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Außenbestuhlungen, Windschutz, Einfriedungen Im öffentlichen Straßenraum sind nur Tische und Stühle zulässig, die aus Holz, Korb oder Metall bestehen oder aus Materialien mit gleicher optischer Erscheinung, damit die Außenbestuhlungen für das Stadtbild eine gestalterische Bereicherung darstellen.
Windschutz für Außenbestuhlungen ist nur ausnahmsweise in besonders windexponierten Lagen zulässig. Der Windschutz ist mit Ausnahme der Tragkonstruktionen aus transparenten Materialien herzustellen; Pflanzkästen mit Begrünung sind zulässig. Werbung oder andere informationshaltige Aufschriften sind unzulässig.
Einfriedungen von Außenbestuhlungen sind unzulässig. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können ausnahmsweise Pflanzkästen mit Begrünung als Einfriedung zugelassen werden.
Ausnahmeweise zulässige Windschutzeinrichtungen und Einfriedungen dürfen die Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme |
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24.09.2012 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||
geänderter Beschluss:
Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird mit folgender Änderung beschlossen:
§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Außenbestuhlungen, Windschutz, Einfriedungen Im öffentlichen Straßenraum sind nur Tische und Stühle zulässig, die aus Holz, Korb oder Metall bestehen oder aus Materialien mit gleicher optischer Erscheinung, damit die Außenbestuhlungen für das Stadtbild eine gestalterische Bereicherung darstellen.
Windschutz für Außenbestuhlungen ist nur ausnahmsweise in besonders windexponierten Lagen zulässig. Der Windschutz ist mit Ausnahme der Tragkonstruktionen aus transparenten Materialien herzustellen; Pflanzkästen mit Begrünung sind zulässig. Werbung oder andere informationshaltige Aufschriften sind unzulässig.
Einfriedungen von Außenbestuhlungen sind unzulässig. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können ausnahmsweise Pflanzkästen mit Begrünung als Einfriedung zugelassen werden.
Ausnahmeweise zulässige Windschutzeinrichtungen und Einfriedungen dürfen Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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01.10.2012 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 18 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Siehe Beschlussfassung unter TOP 18.1 (12/398)
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Ö 12 | Opt-Out-Modell - Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst | 12/354 | |||||
Ö 13 | Auf Antrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piraten: Personalkonzept - Lenkungsgruppe Aufgabenkritik | 12/349 | |||||
Ö 14 | Auf Antrag der Gruppe der Ratsherren Parlak, Kahlert und Kriegel: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet | 12/351 | |||||
Ö 15 | Organisationsveränderungen | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen | ||||||
Ö 17 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 18 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 19 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 20 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 21 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 22 | (nichtöffentlich) | ||||||