Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Datum: Mo, 24.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 25.06.2012 (öffentlicher Teil)  
SI/383/10  
     
   
Ö 5  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.07.2012 (öffentlicher Teil)  
SI/496/12  
     
   
Ö 6  
Wahlkonzept 2012 der Stadt Hildesheim  
Enthält Anlagen
12/294  
Ö 7  
Neustrukturierung der Schiedsamtsbezirke  
Enthält Anlagen
12/309  
Ö 8  
Neuwahl von Schiedspersonen  
12/322  
Ö 9  
Satzung für Bürgerbefragungen in der Stadt Hildesheim  
Enthält Anlagen
12/343  
Ö 10  
Aufhebung der Beherbergungssteuersatzung  
Enthält Anlagen
12/320  
Ö 11  
2. Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 als Ergänzung zu der Gestaltungssatzung vom 06.03.2012
Enthält Anlagen
12/340  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird beschlossen.

 

 

   
    19.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

Außenbestuhlungen, Windschutz, Einfriedungen

Im öffentlichen Straßenraum sind nur Tische und Stühle zulässig, die aus Holz, Korb oder Metall bestehen oder aus Materialien mit gleicher optischer Erscheinung, damit die Außenbestuhlungen für das Stadtbild eine gestalterische Bereicherung darstellen.

 

Windschutz für Außenbestuhlungen ist nur ausnahmsweise in besonders windexponierten Lagen zulässig. Der Windschutz ist mit Ausnahme der Tragkonstruktionen aus transparenten Materialien herzustellen; Pflanzkästen mit Begrünung sind zulässig. Werbung oder andere informationshaltige Aufschriften sind unzulässig.

 

Einfriedungen von Außenbestuhlungen sind unzulässig. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können ausnahmsweise Pflanzkästen mit Begrünung als Einfriedung zugelassen werden.

 

Ausnahmeweise zulässige Windschutzeinrichtungen und Einfriedungen dürfen die Höhe von 1,50 m nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

   
    24.09.2012 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

Außenbestuhlungen, Windschutz, Einfriedungen

Im öffentlichen Straßenraum sind nur Tische und Stühle zulässig, die aus Holz, Korb oder Metall bestehen oder aus Materialien mit gleicher optischer Erscheinung, damit die Außenbestuhlungen für das Stadtbild eine gestalterische Bereicherung darstellen.

 

Windschutz für Außenbestuhlungen ist nur ausnahmsweise in besonders windexponierten Lagen zulässig. Der Windschutz ist mit Ausnahme der Tragkonstruktionen aus transparenten Materialien herzustellen; Pflanzkästen mit Begrünung sind zulässig. Werbung oder andere informationshaltige Aufschriften sind unzulässig.

 

Einfriedungen von Außenbestuhlungen sind unzulässig. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können ausnahmsweise Pflanzkästen mit Begrünung als Einfriedung zugelassen werden.

 

Ausnahmeweise zulässige Windschutzeinrichtungen und Einfriedungen dürfen

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    01.10.2012 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 18 - zur Kenntnis genommen
   

Siehe Beschlussfassung unter TOP 18.1 (12/398)

 

 

 

 

Ö 12  
Opt-Out-Modell - Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst  
Enthält Anlagen
12/354  
Ö 13  
Auf Antrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piraten: Personalkonzept - Lenkungsgruppe Aufgabenkritik  
12/349  
Ö 14  
Auf Antrag der Gruppe der Ratsherren Parlak, Kahlert und Kriegel: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet  
12/351  
Ö 15  
Organisationsveränderungen      
Ö 16  
Mitteilungen      
Ö 17  
Anfragen und Anregungen      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
               

Seitenanfang