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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Datum: Mo, 24.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 25.06.2012 (öffentlicher Teil)  
SI/383/10  
     
   
Ö 5  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.07.2012 (öffentlicher Teil)  
SI/496/12  
     
   
Ö 6  
Wahlkonzept 2012 der Stadt Hildesheim  
Enthält Anlagen
12/294  
Ö 7  
Neustrukturierung der Schiedsamtsbezirke  
Enthält Anlagen
12/309  
Ö 8  
Neuwahl von Schiedspersonen  
12/322  
Ö 9  
Satzung für Bürgerbefragungen in der Stadt Hildesheim  
Enthält Anlagen
12/343  
Ö 10  
Aufhebung der Beherbergungssteuersatzung  
Enthält Anlagen
12/320  
Ö 11  
2. Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 als Ergänzung zu der Gestaltungssatzung vom 06.03.2012
Enthält Anlagen
12/340  
Ö 12  
Opt-Out-Modell - Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst  
Enthält Anlagen
12/354  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst werden nach dem derzeit vorliegenden Umfang von 81 Opt-Out-Zustimmungen 5,0 Vollzeitstellen (2 x Bes.Gr. A 7 BBesG, 2 x Bes.Gr. A 8 BBesG, 1 x Bes.Gr. A 9 m.D. BBesG) im Stellenplan 2013 unbefristet eingerichtet.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, über die neu einzurichtenden Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 bereits jetzt zu verfügen.

 

  1. Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung von fünf Feuerwehrbeamtinnen bzw. Feuerwehrbeamten in Vollzeit (Bes.Gr. A 7 BBesG) wird erteilt.

 

  1. Das gedeckelte Personalkostenbudget wird im Jahr 2013 um 150.000,-- € angehoben.

 

  1. Die Verwaltung sichert zu, erkennbare Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes bei den o. a. Stellenbesetzungen zu berücksichtigen.

 

 

   
    24.09.2012 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 12 - abgelehnt
   

geänderter Beschluss:

 

Die Einrichtung der 5 Feuerwehr-Stellen wird abgelehnt, außer sie befinden sich im gedeckelten Personalkostenbudget, der Brandschutzbedarfsplan ist dabei zu beachten. Nach dessen Fertigstellung ist eine Entscheidung zu treffen.

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    26.09.2012 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen
   

Die Vorlage wurde als behandelt in die Fraktionen verwiesen.

 

 

 

 

   
    01.10.2012 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

1.) Die Verwaltung wird aufgefordert den Feuerwehrbeamten das Angebot der Opt-Out-Regelung nochmals nachvollziehbar und verständlich zu erläutern und dabei insbesondere auf den Zugzwang der Verwaltung aufgrund der Entscheidung des Innenministeriums hinzuweisen. Insbesondere soll dafür geworben werden zumindest bis zur abschließenden Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes übergangsweise daran teilzunehmen und nicht nur bis zum Ende des Jahres. Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass das bisherige 24 Stunden-Schichtmodell u.U. nicht mehr weiter geführt werden kann, wenn die Opt-Out-Regelung von zu wenigen Mitarbeitern angenommen wird.

 

2.) Sollte sich durch vorgenanntes Vorgehen keine Lösung finden lassen, so berücksichtigt die Verwaltung erkennbare Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes bei den nachfolgenden Stellenbesetzungen.

 

3.) Die geplante Übernahme des Schutzziels 2 durch die Freiwillige Feuerwehr nachts und am Wochenende im gesamten Stadtgebiet ist dabei entsprechend des erreichten Ausarbeitungsstatus (vgl. Zwischenbericht zur Vorlage 12/247) als Annahme der Planung zugrunde zu legen.

 

4.) Unter diesen Bedingungen werden im Vorgriff auf den Brandschutzbedarfsplan im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst nach dem derzeit vorliegenden Umfang von 81 Opt-Out-Zustimmungen (2 x Bes.Gr. A7 BBesG, 2 x Bes.Gr. A8 BBesG, 1 x Bes.Gr. A9 m.D. BBesG) im Stellenplan 2013 unbefristet eingerichtet.

 

5.) Diese Stellen müssen entweder im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans oder innerhalb des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst erwirtschaftet werden. Eine Stellenumverteilung aus anderen Fachbereichen soll nicht vorgenommen werden.

 

6.) Die Verwaltung wird ermächtigt, über die neu einzurichtenden Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 bereits jetzt zu verfügen.

 

7.) Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung von fünf Feuerwehrbeamtinnen bzw. Feuerwehrbeamten in Vollzeit (Bes.Gr. A7 BBesG) wird erteilt.

 

8.) Ein weiterer Rückgang der Opt-Out-Zustimmungen oder ein vollständiger Ausstieg aus dem Opt-Out-Modell ist ohne zusätzliche Einstellungen, ggf. auch durch eine Änderung des Schicht- und Arbeitszeitmodells zu lösen.

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich

 

mit 1 Enthaltung

   
    01.10.2012 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.)      Die Verwaltung wird aufgefordert den Feuerwehrbeamten das Angebot der Opt-Out-Regelung nochmals nachvollziehbar und verständlich zu erläutern und dabei insbesondere auf den Zugzwang der Verwaltung aufgrund der Entscheidung des Innenministeriums hinzuweisen. Insbesondere soll dafür geworben werden, zumindest bis zur abschließenden Erstellung des Brandschutzbedarfsplans übergangsweise daran teilzunehmen und nicht nur bis zum Ende des Jahres. Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass das bisherige 24 Stunden-Schichtmodell u.U. nicht mehr weiter geführt werden kann, wenn die Opt-Out-Regelung von zu wenigen angenommen wird.

 

2.)              Sollte sich durch vorgenanntes Vorgehen keine Lösung finden lassen, so berücksichtigt die Verwaltung erkennbare Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes bei den nachfolgenden Stellenbesetzungen.

3.)              Die geplante Übernahme des Schutzziels 2 durch die Freiwillige Feuerwehr nachts und am Wochenende im gesamten Stadtgebiet ist dabei entsprechend des erreichten Ausarbeitungsstatus (vgl. Zwischenbericht zur Vorlage 12/247) als Annahme der Planung zugrunde zu legen.

4.)              Unter diesen Bedingungen werden im Vorgriff auf den Brandschutzbedarfsplan werden im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst nach dem derzeit vorliegenden Umfang von 81 Opt-Out-Zustimmungen (2 x Bes.Gr. A7 BBesG, 2 x Bes.Gr. A 8 BBesG, 1 x Bes.Gr. A 9 m.D. BBesG) im Stellenplan 2013 unbefristet eingerichtet.

5.)              Diese Stellen müssen entweder im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans oder innerhalb des Fachbereichs Feuerwehren und Rettungsdienst erwirtschaftet werden. Eine Stellenumverteilung aus anderen Fachbereichen soll nicht vorgenommen werden.

6.)              Die Verwaltung wird ermächtigt, über die neu einzurichtenden Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 bereits jetzt zu verfügen.

7.)              Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung von fünf Feuerwehrbeamtinnen bzw. Feuerwehrbeamten in Vollzeit (Bes.Gr. A 7 BBesG) wird erteilt.

8.)              Ein weiterer Rückgang der Opt-Out-Zustimmungen oder ein vollständiger Ausstieg aus dem Opt-Out-Modell ist ohne zusätzliche Einstellungen, ggf. auch durch eine Änderung des Schicht- und Arbeitszeitmodells zu lösen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Ö 13  
Auf Antrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piraten: Personalkonzept - Lenkungsgruppe Aufgabenkritik  
12/349  
Ö 14  
Auf Antrag der Gruppe der Ratsherren Parlak, Kahlert und Kriegel: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet  
12/351  
Ö 15  
Organisationsveränderungen      
Ö 16  
Mitteilungen      
Ö 17  
Anfragen und Anregungen      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
               

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