Stadt Hildesheim

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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Datum: Mi, 19.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Protokolls über die Sitzung vom 04.07.2012 (öffentlicher Teil)  
SI/385/10  
     
   
Ö 5  
Bebauungsplan HN 312, "Lerchenkamp Süd II" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
Enthält Anlagen
12/329  
Ö 6  
2. Änderung des Bebauungsplans BA 174.1 "Zwischen Industriestraße und Unsinnbach" - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
12/328  
Ö 7  
Bebauungsplan HN 272 "Bischofskamp Süd" - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
12/332  
Ö 8  
Stadtumbau West - Moritzberg Gebiet nördlich der Pappelallee - Sanierung dioxinbelasteter Böden  
Enthält Anlagen
12/339  
Ö 9  
2. Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 als Ergänzung zu der Gestaltungssatzung vom 06.03.2012  
Enthält Anlagen
12/340  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird beschlossen.

 

 

   
    19.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

Außenbestuhlungen, Windschutz, Einfriedungen

Im öffentlichen Straßenraum sind nur Tische und Stühle zulässig, die aus Holz, Korb oder Metall bestehen oder aus Materialien mit gleicher optischer Erscheinung, damit die Außenbestuhlungen für das Stadtbild eine gestalterische Bereicherung darstellen.

 

Windschutz für Außenbestuhlungen ist nur ausnahmsweise in besonders windexponierten Lagen zulässig. Der Windschutz ist mit Ausnahme der Tragkonstruktionen aus transparenten Materialien herzustellen; Pflanzkästen mit Begrünung sind zulässig. Werbung oder andere informationshaltige Aufschriften sind unzulässig.

 

Einfriedungen von Außenbestuhlungen sind unzulässig. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können ausnahmsweise Pflanzkästen mit Begrünung als Einfriedung zugelassen werden.

 

Ausnahmeweise zulässige Windschutzeinrichtungen und Einfriedungen dürfen die Höhe von 1,50 m nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

   
    24.09.2012 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

Die zweite Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 laut Anlage 1 wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

Außenbestuhlungen, Windschutz, Einfriedungen

Im öffentlichen Straßenraum sind nur Tische und Stühle zulässig, die aus Holz, Korb oder Metall bestehen oder aus Materialien mit gleicher optischer Erscheinung, damit die Außenbestuhlungen für das Stadtbild eine gestalterische Bereicherung darstellen.

 

Windschutz für Außenbestuhlungen ist nur ausnahmsweise in besonders windexponierten Lagen zulässig. Der Windschutz ist mit Ausnahme der Tragkonstruktionen aus transparenten Materialien herzustellen; Pflanzkästen mit Begrünung sind zulässig. Werbung oder andere informationshaltige Aufschriften sind unzulässig.

 

Einfriedungen von Außenbestuhlungen sind unzulässig. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten können ausnahmsweise Pflanzkästen mit Begrünung als Einfriedung zugelassen werden.

 

Ausnahmeweise zulässige Windschutzeinrichtungen und Einfriedungen dürfen

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    01.10.2012 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 18 - zur Kenntnis genommen
   

Siehe Beschlussfassung unter TOP 18.1 (12/398)

 

 

 

 

Ö 10  
Enthält Anlagen
Investitionsprogramm nationale Unesco Welterbestätten - Parkraumkonzept, Ausweitung der Bewohnerparkzonen  
Enthält Anlagen
12/342  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten      
Ö 12  
Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung  
Enthält Anlagen
12/299  
Ö 13  
Auf Antrag der SPD-Fraktion: Organisation Grünordnungspflege  
12/344  
Ö 14  
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Sachstandsbericht zur Nordumgehung  
12/347  
Ö 15  
Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piraten: Ortstermin Andreasplatz  
12/341  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Mitteilungen      
Ö 17  
Anfragen und Anregungen      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
               

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