Die 2. Änderung des Bebauungsplans BA 174.1 „Zwischen Industriestraße und Unsinnbach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
19.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans BA 174.1 „Zwischen Industriestraße und Unsinnbach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
01.10.2012 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans BA 174.1 „Zwischen Industriestraße und Unsinnbach" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.