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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder | ||||||
Ö 3 | Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters | ||||||
Ö 4 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Fraktionsbildungen | ||||||
Ö 6 | Wahl der Vertreterinnen/der Vertreter der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters | ||||||
Ö 7 | Übernahme von Hilfsfunktionen für die Verwaltung gem. § 95 NKomVG | ||||||
Ö 8 | Baumfällungen von Gefahrenbäumen im Stadtgebiet Hildesheim | 11/542 | |||||
Ö 9 | Bebauungsplan HN 262 "Bischofskamp Nord" - Satzungsbeschluss | 11/547 | |||||
Ö 10 | Information zur Vorlage 11/486: 2. Änderung Bebauungsplan HN 145 "Lerchenkamp Nord" Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss | 11/486 | |||||
VORLAGE | |||||||
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes HN 145 „Lerchenkamp Nord“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die 2. Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans HN 145 wird einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
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21.09.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes HN 145 „Lerchenkamp Nord" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die 2. Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans HN 145 wird einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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24.11.2011 - Ortsrat Nordstadt | |||||||
Ö 10 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Beschluss:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes HN 145 „Lerchenkamp Nord" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die 2. Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans HN 145 wird einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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Ö 11 | Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Giesen zum Gewerbepark Nord, Modifizierung der Plangebietsabgrenzung | 11/509 | |||||
Ö 12 | Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Klärung der Zuständigkeit des Ortsrates für öffentliche Einrichtungen im Ortsteil | ||||||
Ö 13 | Mitteilungen | ||||||
Ö 14 | Anfragen und Anregungen | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | B90Gruene-Sitzung 1-Antrag1 (7 KB) |