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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters | ||||||
Ö 4 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 5 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 06.09.2011 | SI/227/10 | |||||
Ö 6 | Bekanntgabe von Fraktionsbildungen | ||||||
Ö 7 | Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters | ||||||
Ö 8 | Übernahme von Hilfsfunktionen für die Verwaltung | ||||||
Ö 9 | Verabschiedung ausgeschiedener Ortsratsmitglieder | ||||||
Ö 10 | Anregung an den Stadtrat zur Ehrung einer verdienten Bürgerin | ||||||
Ö 11 | Baumfällungen von Gefahrenbäumen im Stadtgebiet Hildesheim | 11/542 | |||||
Ö 12 | 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 "Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift -Aufstellungsbeschluss | 11/546 | |||||
VORLAGE | |||||||
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
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29.11.2011 - Ortsrat Achtum-Uppen | |||||||
Ö 12 - abgelehnt | |||||||
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt
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30.11.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen. Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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30.11.2011 - Ortsrat Einum | |||||||
Ö 17 - abgelehnt | |||||||
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt
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Ö 13 | Termine 2012 | ||||||
Ö 14 | Mitteilungen | ||||||
Ö 15 | Anfragen und Anregungen | ||||||