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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen
Gremium: Ortsrat Achtum-Uppen
Datum: Di, 29.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Achtum
Ort: 31135 Hildesheim, Ringstr. 41

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters      
Ö 4  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 5  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 06.09.2011  
SI/227/10  
Ö 6  
Bekanntgabe von Fraktionsbildungen      
Ö 7  
Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters      
Ö 8  
Übernahme von Hilfsfunktionen für die Verwaltung      
Ö 9  
Verabschiedung ausgeschiedener Ortsratsmitglieder      
Ö 10  
Anregung an den Stadtrat zur Ehrung einer verdienten Bürgerin      
Ö 11  
Baumfällungen von Gefahrenbäumen im Stadtgebiet Hildesheim  
Enthält Anlagen
11/542  
Ö 12  
1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 "Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift -Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
11/546  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 Glockensteinfeld-Westmit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

   
    29.11.2011 - Ortsrat Achtum-Uppen
    Ö 12 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig abgelehnt

 

   
    30.11.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    30.11.2011 - Ortsrat Einum
    Ö 17 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West" mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig abgelehnt

 

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Ö 14  
Mitteilungen      
Ö 15  
Anfragen und Anregungen      
               

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